Kabinett beschließt strenge Vorgaben für Werbung mit Umweltaussagen

Kanzlermappe auf dem Kabinettstisch (Archiv)
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Die Bundesregierung hat strengere Regeln für Werbung mit Umweltaussagen beschlossen, um irreführende Umweltwerbung zu verhindern

Strengere Vorgaben für Werbung mit Umweltaussagen beschlossen

Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf verabschiedet,der strengere Vorgaben für Werbung mit Umweltaussagen vorsieht. Dies teilte das Bundesjustizministerium am Mittwoch mit.

Schutz der Verbraucher und mehr Transparenz

Ziel des gesetzentwurfs ist es, verbraucher besser vor irreführenden Umweltaussagen zu schützen und die transparenz zu erhöhen. Werbeaussagen wie „klimafreundlich“ oder „biologisch abbaubar“ sollen künftig nur noch zulässig sein,wenn sie durch Nachweise belegt werden können.

Umsetzung von EU-Richtlinien und weitere Maßnahmen

Der Gesetzentwurf setzt zwei EU-Richtlinien in deutsches Recht um.Neben den Vorgaben für Umweltaussagen sieht das Gesetz auch ein Verbot manipulativer Designmuster bei Finanzdienstleistungsverträgen vor.So soll es künftig unzulässig sein, eine für den Unternehmer vorteilhafte Auswahlmöglichkeit optisch hervorzuheben. Ebenso sollen lange Klick-Pfade, die eine für den Verbraucher vorteilhafte Entscheidung erschweren, verboten werden.

Begründung durch das bundesjustizministerium

Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) erklärte, dass Werbeaussagen wie „umweltfreundlich“, „klimaneutral“ oder „biologisch abbaubar“ häufig unklar seien und die tatsächliche Bedeutung oder Richtigkeit der Aussagen oft nicht nachvollziehbar sei. Ziel sei es, dass künftig alle Umweltaussagen in der Werbung belegbar sein müssen.


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