Bundeskabinett beschließt neue Regeln für Vaterschaftsanfechtung
Stärkung der Rechte leiblicher Väter
Das Bundeskabinett hat einen Gesetzentwurf zur Neuregelung der Vaterschaftsanfechtung beschlossen. Ziel ist es, die Rechte leiblicher Väter zu stärken. das Bundesjustizministerium teilte am mittwoch mit, dass der Entwurf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts umsetzen soll.
Umsetzung der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts
Das Bundesverfassungsgericht hatte entschieden, dass die bisherigen Regelungen das Elterngrundrecht leiblicher Väter verletzen. Nach bisherigem Recht kann ein leiblicher Vater die rechtliche Vaterschaft eines anderen Mannes nicht erfolgreich anfechten, wenn zwischen dem Kind und diesem Mann eine sozial-familiäre Beziehung besteht oder im Zeitpunkt seines Todes bestanden hat.
Neuregelungen im Gesetzentwurf
Der Gesetzentwurf sieht eine Anerkennungssperre während eines laufenden Verfahrens sowie differenzierte Anfechtungsregelungen vor. Leiblichen Vätern soll zudem eine zweite Chance zur Wiederaufnahme des Anfechtungsverfahrens eingeräumt werden. Eine Anerkennung der vaterschaft soll künftig auch ohne Anfechtung möglich sein, wenn alle Beteiligten zustimmen.
Kindeswohl im Mittelpunkt
Justizministerin Stefanie Hubig betonte, dass das Kindeswohl im Zentrum der Neuregelung stehe. Bestehe eine sozial-familiäre Beziehung zwischen Kind und rechtlichem Vater, solle dies bei der Anfechtung durch den leiblichen Vater weiterhin berücksichtigt werden. Gleichzeitig eröffne die Neuregelung leiblichen Vätern neue Möglichkeiten,mehr verantwortung für ihre Kinder zu übernehmen.






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