Einführung des digitalen Führungszeugnisses
Das Bundeskabinett hat einen Gesetzesentwurf zur Digitalisierung des polizeilichen Führungszeugnisses verabschiedet. Antragsteller sollen künftig die Möglichkeit haben, das Führungszeugnis als digitales Dokument vom bundesamt für Justiz zu erhalten. Dies teilte das Ministerium mit.
Weitere Änderungen im Gesellschafts- und Registerrecht
Der Gesetzentwurf umfasst auch Änderungen für notarielle Online-Verfahren im Gesellschafts- und Registerrecht. Justizministerin Stefanie Hubig (SPD) bezeichnete die Einführung des digitalen Führungszeugnisses als ein Beispiel für erfolgreiche Staatsmodernisierung. „Ob im Beruf oder im Ehrenamt – das Führungszeugnis ist in vielen Lebensbereichen unverzichtbar. Die Digitalisierung hilft den Menschen und macht einen Unterschied. Es ist gut, dass wir hier bei der Digitalisierung des Staates vorankommen“, sagte Hubig.
Hintergrund zum Führungszeugnis
Das Führungszeugnis gibt Auskunft darüber,ob eine Person vorbestraft ist. Es ist für verschiedene berufliche und ehrenamtliche Tätigkeiten erforderlich. In Deutschland werden jährlich rund fünf Millionen Führungszeugnisse ausgestellt.











