Reform des Nachrichtendienstrechts beschlossen
Die Bundesregierung hat eine umfassende Reform des Rechts der Nachrichtendienste beschlossen. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) und Kanzleramtschefin Nina Warken (CDU) gaben am Mittwoch nach der Kabinettssitzung bekannt, dass der Bundesnachrichtendienst (BND) und das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) künftig erweiterte Befugnisse zur Datensammlung und -speicherung erhalten sollen.
Erweiterte Befugnisse und aktive Abwehr
Die Reform sieht vor, dass Bedrohungen wie Sabotageakte oder Hackerangriffe künftig auch aktiv bekämpft werden dürfen. Zudem sollen die Dienste selbst Hackerangriffe durchführen können. Warken betonte, dass Deutschland zu sehr von der Unterstützung ausländischer Nachrichtendienste abhängig sei und diese Abhängigkeit verringert werden müsse.Der Gesetzentwurf schaffe die Grundlage, um die Fähigkeiten der deutschen Nachrichtendienste zu stärken.
reaktionen der Verantwortlichen
Warken erklärte, dass die Reform notwendig sei, um auf die gestiegene Bedrohungslage im In- und Ausland angemessen zu reagieren und die Sicherheit der Bevölkerung besser zu schützen.Dobrindt sprach von einer „neuen Zeitrechnung“ für die Nachrichtendienste und betonte die Notwendigkeit, auf die tägliche Bedrohung durch hybride Kriegsführung zu reagieren. Die Reform solle sicherstellen, dass die deutschen Geheimdienste wettbewerbsfähig mit internationalen Partnern bleiben.



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