Kabinett beschließt bundeseinheitliche Pflegefachassistenzausbildung
Die Bundesregierung hat die Einführung einer bundesweit einheitlichen Pflegefachassistenzausbildung beschlossen. Der entsprechende Gesetzentwurf von Bundesfamilienministerin Karin Prien und Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (beide CDU) wurde am Mittwoch auf den Weg gebracht.
Ziel der neuen Ausbildung
Die neue Ausbildung soll die bisherigen 27 landesrechtlich geregelten Pflegehilfe- und Pflegeassistenzausbildungen ersetzen.Zudem soll sie die Anerkennung ausländischer berufsabschlüsse erleichtern.Mit dem Pflegefachassistenzeinführungsgesetz wird ein eigenständiges, bundesweit einheitliches Berufsprofil für die Pflegefachassistenz geschaffen. dadurch sollen Personen mit einer Qualifikation in der Pflegefachassistenz künftig leichter in ein anderes Bundesland wechseln können.
Bedarf an qualifizierten Pflegekräften
bundesgesundheitsministerin Warken betonte, dass die Zahl der Pflegebedürftigen stetig steige. Um eine gute Versorgung auch in Zukunft sicherzustellen, sei ein breites Spektrum an beruflichen Qualifikationen notwendig. Mit dem vom Kabinett beschlossenen Gesetzentwurf werde die Grundlage für eine bundeseinheitliche generalistische Ausbildung zur Pflegefachassistenz geschaffen.
Weitere Maßnahmen im Pflegebereich
Neben dem Gesetz zur Pflegefachassistenzausbildung wurden am Mittwoch auch weitere Befugnisse für Pflegekräfte sowie entbürokratisierungsmaßnahmen in der Pflege beschlossen. Mit dem Pflegekompetenzgesetz sollen Pflegende mehr Kompetenzen erhalten. Das Gesetz war zuvor aufgrund des Bruchs der Ampel-Koalition nicht zustande gekommen und wird nun in aktualisierter Form erneut eingebracht.
kritik des Verbandes der Deutschen Alten- und Behindertenhilfe
Der Verband Deutschen Alten- und Behindertenhilfe (VDAB) hält die beschlossenen Pflegegesetze für nicht ausreichend. VDAB-Bundesgeschäftsführer Thomas Knieling erklärte, beide Gesetze blieben hinter den Erwartungen vieler Pflegefachkräfte zurück. Beim Pflegekompetenzgesetz seien die angekündigten Kompetenzübertragungen und Vergütungsanpassungen kaum mehr als kleine Korrekturen. Eine echte Entlastung und mehr Eigenverantwortung,beispielsweise bei der Verordnung von Hilfsmitteln,blieben aus. Auch das Pflegeassistenzgesetz greife nach Ansicht des VDAB zu kurz.
Knieling betonte, eine bundesweit standardisierte Ausbildung sei wichtig, jedoch sollte die Ausbildungsdauer aus Sicht der Praxis weiterhin ein Jahr betragen, um dem akuten Fachkräftemangel wirksam zu begegnen. Der VDAB forderte, beide Gesetze weiterzuentwickeln, um den realen Herausforderungen in der Pflege gerecht zu werden.