Bundesjustizministerin plant neue Unternehmensrechtsform
Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) will zügig eine neue Rechtsform für Unternehmen einführen: die gesellschaft mit gebundenem Vermögen. Ziel ist es, verantwortungsvolles und nachhaltiges Wirtschaften zu fördern. Unternehmen sollen künftig auf eine langfristige Vision ausgerichtet werden können, die nicht vorrangig den gewinninteressen der Eigentümer folgt.
Kapitalbindung im unternehmen
Nach den Plänen von Hubig soll erwirtschaftetes Kapital im Unternehmen verbleiben. Die Gesellschaft mit gebundenem Vermögen ermögliche es, sich auf nachhaltiges und längerfristig orientiertes Wirtschaften zu verpflichten. Derzeit seien dafür komplexe rechtliche Konstruktionen notwendig, die insbesondere für kleinere Unternehmen und start-ups oft nicht praktikabel seien. Das bundesjustizministerium arbeite mit Hochdruck an der Umsetzung, betonte Hubig, die Verwirklichung sei jedoch anspruchsvoll.
Neue Perspektiven für den Mittelstand
Unionsfraktionsvize Günter Krings (CDU) sieht in der neuen Rechtsform vor allem für mittelständische Betriebe ohne familiäre Nachfolge eine neue perspektive.Unternehmen könnten so an ihrem Standort und mit ihrer Belegschaft ohne den Druck eines Verkaufs oder einer Zerschlagung fortbestehen. Krings betonte, dass der Gesetzgeber einen klaren Missbrauchsschutz regeln müsse.
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