Justizministerin gegen Strafmündigkeit von Kindern unter 14 Jahren

Das Strafgesetzbuch in einer Bibliothek (Archiv)
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Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) lehnt eine frühere Strafmündigkeit ab. Anlass ist ein Mordfall in Dormagen, bei dem ein 14-Jähriger mutmaßlich von einem Zwölfjährigen erstochen wurde

Debatte um Strafmündigkeit

Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) hat sich gegen eine frühere Strafmündigkeit ausgesprochen. Anlass ist ein Mordfall in Dormagen, bei dem ein 14-Jähriger mutmaßlich von einem Zwölfjährigen erstochen wurde. Hubig betonte,dass das Strafrecht kein Allheilmittel sei und schärfere Strafen potenzielle Täter nicht allein abschrecken würden. Sie lehnt eine Absenkung der Strafmündigkeit ab 14 Jahren ab.

Reaktion auf Straftaten von Kindern

Hubig erklärte, dass Kinder nicht ins Gefängnis oder vors Strafgericht gehören. Bei schweren Straftaten von Kindern unter 14 Jahren seien Jugendhilfe und Familiengerichte gefragt. Ziel müsse es sein, das Kind zu unterstützen und zu erziehen.

Schutz vor Social-Media-Einflüssen

Die Ministerin erneuerte ihre Forderung nach rechtlichen Einschränkungen der Social-Media-Nutzung von Kindern und Jugendlichen.Altersbeschränkungen sollten kein Tabu sein, um Kinder besser vor schädlichen Folgen zu schützen.

Neues Gesetz gegen häusliche Gewalt

Hubig kündigte ein neues Gesetz zum Schutz von Kindern in Familien mit häuslicher Gewalt an. Häusliche Gewalt solle beim Sorge- und Umgangsrecht berücksichtigt werden.Ein Gesetzentwurf soll noch im Frühjahr vorgelegt werden.

Pakt für den Rechtsstaat

Angesichts der Überlastung der Justiz forderte Hubig eine Einigung mit den Ländern für einen neuen „Pakt für den Rechtsstaat“. Der Bund sei bereit, rund eine halbe milliarde Euro für Personal und Digitalisierung bereitzustellen. Hubig betonte, dass Rechtsstaatlichkeit nicht von der kassenlage abhängen dürfe.


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