Kritik an möglicher genehmigungspflicht für Auslandsreisen
Verfassungsrechtler äußern Bedenken gegenüber einer möglichen Genehmigungspflicht für Auslandsreisen junger Männer. Alexander Thiele, Professor für Öffentliches Recht an der Business & law School Berlin, hält die Regelung außerhalb von Spannungs- und Verteidigungsfällen für unverhältnismäßig. Ziel sei es, den Aufenthalt potenzieller Wehrpflichtiger zu überwachen und eine ausreichende Zahl an Wehrpflichtigen sicherzustellen. Thiele schlägt stattdessen eine Informationspflicht vor, kombiniert mit der Möglichkeit, Auslandsaufenthalte im Einzelfall zu untersagen.
Unklarheiten und finanzielle Belastungen
Thiele kritisiert, dass das Gesetz keine klaren Gründe für die Versagung einer Genehmigung nennt. Verzögerungen bei der erteilung könnten erhebliche finanzielle Konsequenzen haben.
Weitere Kritik von Volker Boehme-neßler
Volker Boehme-Neßler, Professor für Öffentliches Recht an der Carl-von-Ossietzky-Universität Oldenburg, sieht die Genehmigungspflicht ebenfalls kritisch.Sie diene dazu,den Überblick über die Aufenthaltsorte der Wehrpflichtigen zu behalten und eine Entziehung der Einberufung zu verhindern. Da derzeit keine Einberufung stattfinde, sei die Kontrolle von Auslandsaufenthalten nicht erforderlich und unverhältnismäßig. Boehme-Neßler hält auch die Pflicht zur Genehmigungsanfrage für verfassungswidrig, solange die Wehrpflicht nicht vollzogen wird.
Politische Reaktionen
Johannes Fechner, parlamentarischer Geschäftsführer der SPD-Fraktion, erklärte, dass es aktuell keine Genehmigungspflicht für Auslandsreisen gebe, da die Wehrpflicht nicht vollzogen werde. Boehme-Neßler widerspricht: Die Wehrpflicht sei nicht abgeschafft, sondern werde nur nicht vollzogen. Männer zwischen 17 und 45 Jahren müssten daher längere Auslandsaufenthalte genehmigen lassen.



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