Juristen kritisieren Genehmigungspflicht für Auslandsreisen

Bundeswehr-Soldat mit Pistole (Archiv)
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Verfassungsrechtler kritisieren mögliche Genehmigungspflicht für Auslandsreisen junger Männer. Alexander Thiele, Professor für Öffentliches Recht, hält die Regelung außerhalb von Spannungs- und Verteidigungsfällen für unverhältnismäßig. Ziel sei die Sicherung der Kenntnis über Aufenthalte potenzieller Wehrpflichtiger und die Gewährleistung einer ausreichenden Zahl an Wehrpflichtigen

Kritik an möglicher genehmigungspflicht für Auslandsreisen

Verfassungsrechtler äußern Bedenken gegenüber einer möglichen Genehmigungspflicht für Auslandsreisen junger Männer. Alexander Thiele, Professor für Öffentliches Recht an der Business & law School Berlin, hält die Regelung außerhalb von Spannungs- und Verteidigungsfällen für unverhältnismäßig. Ziel sei es, den Aufenthalt potenzieller Wehrpflichtiger zu überwachen und eine ausreichende Zahl an Wehrpflichtigen sicherzustellen. Thiele schlägt stattdessen eine Informationspflicht vor, kombiniert mit der Möglichkeit, Auslandsaufenthalte im Einzelfall zu untersagen.

Unklarheiten und finanzielle Belastungen

Thiele kritisiert, dass das Gesetz keine klaren Gründe für die Versagung einer Genehmigung nennt. Verzögerungen bei der erteilung könnten erhebliche finanzielle Konsequenzen haben.

Weitere Kritik von Volker Boehme-neßler

Volker Boehme-Neßler, Professor für Öffentliches Recht an der Carl-von-Ossietzky-Universität Oldenburg, sieht die Genehmigungspflicht ebenfalls kritisch.Sie diene dazu,den Überblick über die Aufenthaltsorte der Wehrpflichtigen zu behalten und eine Entziehung der Einberufung zu verhindern. Da derzeit keine Einberufung stattfinde, sei die Kontrolle von Auslandsaufenthalten nicht erforderlich und unverhältnismäßig. Boehme-Neßler hält auch die Pflicht zur Genehmigungsanfrage für verfassungswidrig, solange die Wehrpflicht nicht vollzogen wird.

Politische Reaktionen

Johannes Fechner, parlamentarischer Geschäftsführer der SPD-Fraktion, erklärte, dass es aktuell keine Genehmigungspflicht für Auslandsreisen gebe, da die Wehrpflicht nicht vollzogen werde. Boehme-Neßler widerspricht: Die Wehrpflicht sei nicht abgeschafft, sondern werde nur nicht vollzogen. Männer zwischen 17 und 45 Jahren müssten daher längere Auslandsaufenthalte genehmigen lassen.


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