Geplante Grundsicherung: Meldung ans Jugendamt bei sanktionen gegen arbeitslose eltern
Arbeitslose Eltern,die mehrere Termine beim Jobcenter versäumen und daraufhin sanktioniert werden,sollen künftig vom Jugendamt kontaktiert werden. Darauf weist eine Anfrage der Linksfraktionsvorsitzenden Heidi Reichinnek hin, über die das nachrichtenportal T-Online berichtet.
Regelung in der neuen Grundsicherung
Die geplante neue Grundsicherung sieht vor,dass Leistungsbeziehern,die drei Termine beim jobcenter in Folge verpassen und bei denen kein triftiger Grund vorliegt oder dieser nicht im Rahmen einer Härtefallprüfung festgestellt wird,bis zu 100 Prozent der Leistungen gekürzt werden können.
leben minderjährige Kinder im haushalt, ist das Jobcenter in diesen Fällen angehalten, das zuständige Jugendamt zu informieren. Das Jugendamt soll dann prüfen, ob eine Kindeswohlgefährdung vorliegt.
Kritik der Linksfraktion im Bundestag
Die Linksfraktion im Bundestag kritisiert die neue Formulierung. „Ein reiner Verwaltungsvorgang – drei versäumte Termine beim Jobcenter – wird jetzt zu einem meldepflichtigen Kinderschutzfall“,sagte Reichinnek. „Das ist nicht weniger als ein Skandal.“ Nach einer meldung seien die Jugendämter gezwungen zu handeln und Hausbesuche durchzuführen, so Reichinnek weiter.
Nach ihrer Darstellung baut die bundesregierung mit der Regelung eine Drohkulisse aus Jobcenter, Jugendamt und Familiengericht auf, um armutsbetroffene Menschen gefügig zu machen. „Das schützt aber nicht die Kinder, sondern zwingt die Jugendhilfe, diejenigen zu kontrollieren und zu sanktionieren, die sie eigentlich unterstützen sollen“, erklärte Reichinnek.
Begründung der Bundesregierung
Schutz der Kinder und Unterstützung der Eltern
Aus Sicht der Bundesregierung dient das Verfahren der Unterstützung der Eltern und dem Schutz der Kinder. In der Antwort auf die Anfrage heißt es, dass auch deshalb auf die Informationspflicht hingewiesen werde, „damit das Jugendamt tätig werden und das betroffene Elternteil unterstützen kann“.
In der Begründung zum Gesetzentwurf heißt es weiter: „Die Jobcenter sollen insbesondere bei Entfall des Leistungsanspruchs im fall von Bedarfsgemeinschaften mit minderjährigen Kindern eng mit den Trägern der Kinder- und Jugendhilfe zusammenarbeiten.“










