Bundesinnenministerium verbietet Vereinigung „Muslim Interaktiv“
Verbot und Begründung
Das Bundesinnenministerium hat den Verein „Muslim Interaktiv“ verboten. Nach Angaben des Ministeriums richtet sich der Verein mit seinem Zweck und seiner Tätigkeit gegen die verfassungsmäßige Ordnung und den Gedanken der Völkerverständigung. infolge des Verbots wird der Verein aufgelöst und das Vermögen von „Muslim Interaktiv“ beschlagnahmt.
Durchsuchungen in mehreren Bundesländern
Am Mittwoch fanden seit den frühen Morgenstunden auf Grundlage gerichtlicher Anordnungen Durchsuchungen in sieben Objekten in Hamburg statt. Ziel war die Aufklärung möglicher weiterer Strukturen im Zusammenhang mit dem Verein.
Ermittlungen gegen weitere Organisationen
Im Rahmen vereinsrechtlicher Ermittlungsverfahren wurden zudem in Berlin und Hessen zwölf weitere objekte durchsucht. Die Maßnahmen richteten sich gegen die Vereine „Generation Islam“ und „Realität Islam“.Nach Angaben des Bundesinnenministeriums besteht der dringende Verdacht, dass diese Organisationen die gleichen Verbotsgründe wie „Muslim Interaktiv“ verwirklichen oder Teilorganisationen davon sind.
Stellungnahme des Bundesinnenministeriums
Bundesinnenminister Alexander dobrindt erklärte, dass der Staat mit rechtsstaatlicher Härte gegen Organisationen vorgehe, die auf öffentlichen Straßen das Kalifat fordern, gegen Israel und Juden hetzen sowie die Rechte von Frauen und Minderheiten missachten. Ziel sei es, die freie gesellschaft und die Demokratie vor Angriffen von innen zu schützen.



