Hubig stellt Vorschläge für neues Abtreibungsrecht vor
bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) hat dargelegt, wie sie sich eine Neuregelung des Abtreibungsrechts vorstellt. „Es ist ausgesprochen wichtig,beides angemessen zu berücksichtigen,das Selbstbestimmungsrecht der Frau und den Schutz des ungeborenen Lebens“,sagte Hubig der „Süddeutschen Zeitung“. nach aktueller Regelung seien Abtreibungen in den ersten drei Monaten rechtswidrig, aber straffrei.
Mehrheit der Bevölkerung für Änderung der Rechtslage
Repräsentative Umfragen zeigten laut Hubig, dass eine breite Mehrheit gegen die Rechtswidrigkeit von Schwangerschaftsabbrüchen in den ersten drei Monaten sei – unabhängig von Parteien und Religionen. Sie betonte,dass sie dieser Haltung viel abgewinnen könne. eine verpflichtende Beratung vor einem Schwangerschaftsabbruch solle jedoch weiterhin bestehen bleiben, da es sich um eine schwierige Entscheidung mit Auswirkungen auf das Leben der Frau und das ungeborene Kind handle.
Probleme bei der medizinischen Versorgung
Hubig wies darauf hin, dass eine Neuregelung auch das problem entschärfen könnte, dass es derzeit oft schwer sei, Ärzte zu finden, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen. Dies liege auch an der aktuellen Regelung „straffrei, aber rechtswidrig“.
Debatte um Koalitionsvertrag und Kostenübernahme
In Bezug auf den Koalitionsvertrag erklärte Hubig, dass dort eine erweiterte Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenversicherung für Abtreibungen vorgesehen sei. Rechtsexperten wie Frauke Brosius-Gersdorf argumentieren, dass dies eine Änderung des Paragrafen 218 StGB voraussetze, da Abtreibungen nach geltendem Recht rechtswidrig seien. Hintergrund ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das festlegt, dass die Solidargemeinschaft nicht zur Finanzierung rechtswidriger Eingriffe verpflichtet werden darf.
Hubig sieht Umsetzungsmöglichkeiten ohne Gesetzesänderung
hubig widersprach der Einschätzung, dass eine Änderung des Strafgesetzbuchs zwingend erforderlich sei. Sie äußerte die Überzeugung,dass sich Mittel und Wege finden ließen,um die Vorgaben des Koalitionsvertrags umzusetzen.Auch im Gesundheitsministerium gebe es entsprechend qualifizierte Juristen, so die Justizministerin.