Bundesweiter einsatz von palantir-Software an Bedingungen geknüpft
Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) hat den bundesweiten Einsatz einer Analysesoftware des US-Unternehmens Palantir an Bedingungen geknüpft.Die Ministerin verwies auf „erhebliche Vorbehalte“ in der Öffentlichkeit gegenüber der Nutzung der Software.
Bedenken hinsichtlich Datenschutz und Abhängigkeit
Laut hubig befürchten manche, dass sensible Daten von Bürgerinnen und Bürgern an ausländische Stellen weitergegeben werden könnten. Andere wiesen darauf hin,dass Deutschland sich nicht in eine „gefährliche Abhängigkeit“ von einem einzelnen Anbieter begeben dürfe. Hubig betonte: „Wenn es nicht gelingt,Vorbehalte dieser Art restlos auszuräumen,dann wäre es kaum zu verantworten,diese Software einzusetzen.“
Offenheit für moderne Instrumente bei Strafverfolgung
Gleichzeitig zeigte sich die Ministerin offen dafür, Strafverfolgungs- und Sicherheitsbehörden mit „zeitgemäßen Instrumenten“ auszustatten, um Gefahren abzuwehren und straftaten effektiv zu verfolgen. Dies stärke das Vertrauen in den Rechtsstaat. Bei Tools zur automatisierten Datenanalyse sei jedoch „besondere Umsicht“ geboten, da diese besonders grundrechtssensibel seien. hubig stellte klar: „Ihr Einsatz darf nur auf gesetzlicher Grundlage erfolgen, und eine gesetzliche Grundlage muss mit verfassungsrechtlichen Vorgaben in Einklang stehen.“
Fehlende gesetzliche Grundlage im Bundesrecht
Bislang fehle im Bundesrecht eine entsprechende regelung, so Hubig weiter. Mit der Union sei jedoch vereinbart,eine gesetzliche Grundlage zu schaffen. Dabei sei ihr wichtig, die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zu beachten, wie sie insbesondere in den Entscheidungen zu Landesregelungen in Hessen und Hamburg formuliert wurden. Demnach komme eine automatisierte Datenanalyse durch Behörden nur in Betracht, wenn es um die „Aufklärung gewichtiger Straftaten“ oder die „Abwehr erheblicher Gefahren“ gehe. Zudem müsse die „Ermächtigungsgrundlage hinreichend bestimmt“ sein.