Geplante Verschärfung der Sanktionen im Bundestag
Die Fraktionen von Union und SPD beabsichtigen, Fehlverhalten im Bundestagsplenum künftig strenger zu ahnden. Dazu sollen zwei neue automatische Sanktionen eingeführt werden. Dies geht aus einem gesetzentwurf zur Änderung des Abgeordnetengesetzes hervor, über den der „Focus“ berichtet.
Automatische Maßnahmen bei wiederholten Ordnungsverstößen
Laut dem Entwurf sollen zwei Automatismen in das parlamentarische Ordnungsrecht aufgenommen werden, um gezielt auf wiederholte Ordnungsverstöße zu reagieren. Nach drei Ordnungsrufen in einer Sitzung soll automatisch ein Saalverweis erfolgen. Erhält ein Abgeordneter innerhalb von drei Sitzungswochen zum dritten Mal einen Ordnungsruf, wird zugleich ein Ordnungsgeld verhängt.
Erhöhung der Ordnungsgelder
Darüber hinaus planen die Fraktionen, die Ordnungsgelder zu verdoppeln. Aufgrund der Entwicklung der Abgeordnetenentschädigung soll die Höhe der Ordnungsgelder von derzeit 1.000 Euro beziehungsweise 2.000 euro im Wiederholungsfall auf 2.000 Euro beziehungsweise 4.000 Euro im Wiederholungsfall angehoben werden.