Widerstand im Bundestag gegen Drohnenkauf
Im Bundestag wächst der Widerstand gegen den geplanten milliardenschweren Kauf von Kampfdrohnen.Grund ist die Beteiligung des umstrittenen US-Milliardärs Peter Thiel an einem der beiden geplanten Auftragnehmer,wie die „Süddeutsche Zeitung“ berichtet. Am 25. februar soll der Haushaltsausschuss des Bundestags die Beschaffung bei zwei Unternehmen im Gesamtwert von bis zu 4,32 Milliarden Euro bewilligen. Dies geht aus mehreren als „Verschlusssache“ eingestuften Anträgen des Finanzministeriums hervor.
Kritik von den Grünen
Bei einem der Unternehmen mit Sitz in Berlin ist Thiel einer der investoren. Die Grünen fordern wegen möglicher Risiken eine Absage des Milliardengeschäfts. Der Grünen-Bundestagsabgeordnete Sebastian schäfer äußerte gegenüber der SZ: „Unsere Zweifel bei der anstehenden Drohnen-Beschaffung werden immer größer. Wir müssen wissen, mit wem wir solch heikle Geschäfte machen.“ Bisher könne die Bundesregierung nicht sagen, wer welche anteile an den Firmen halte.
Unabhängigkeit von den USA
Die Grünen-Verteidigungspolitikerin sara Nanni kritisierte, dass Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) bei der Sicherheitskonferenz in München von einer Unabhängigkeit von den USA sprach, während im Bundestag eine Beschaffung beschlossen werden soll, bei der der Einfluss von Peter Thiel unklar sei. Zudem seien die Stückpreise der Drohnen sehr hoch. „Das Parlament sollte dieser Vorlage nicht zustimmen“, forderte Nanni.
SPD fordert Aufklärung
Auch der SPD-Haushalts- und Verteidigungsexperte Andreas Schwarz forderte Aufklärung zu den Geschäften. “Dieses wichtige Beschaffungsvorhaben mit einer hohen und unterschiedlichen Vertragsgröße bei den beiden Anbietern hat aus haushälterischen Gesichtspunkten noch Nachfragen und Klärungsbedarf“, sagte Schwarz der SZ.
Verwendung der Drohnen
Die Angriffsdrohnen sollen der neuen, rund 5.000 Soldaten starken Bundeswehr-Brigade in Litauen an der Nato-Ostflanke zur Abschreckung gegen Russland zur Verfügung gestellt werden. In den Schreiben an den Bundestag wird darauf hingewiesen, dass die Qualität der Systeme noch nicht endgültig bewertet werden könne. Der Vertrag berücksichtigt das risiko einer noch nicht vollständig abgeschlossenen Qualifikation durch klare Abbruchkriterien vor einem endgültigen Serienabruf. Während der Vertragslaufzeit von sieben Jahren sei jedoch eine technologische Weiterentwicklung zu erwarten.











