Finanzielle Risiken bei Masken-Klagen
Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) hat im Zusammenhang mit laufenden Gerichtsprozessen um Maskenlieferungen eingeräumt,dass die finanzielle Vorsorge des Bundes nicht ausreicht,um das Risiko aus den Klagen von Lieferanten vollständig abzudecken.
Streitwert der Gerichtsprozesse
Laut einem Sitzungsprotokoll, über das der „spiegel“ berichtet, erklärte Warken Ende Juni im Haushaltsausschuss, dass der Streitwert der verschiedenen Gerichtsverfahren bei 2,3 Milliarden Euro zuzüglich Zinsen liegt. dem gegenüber stehen sogenannte Reste im Bundeshaushalt von 1,4 Milliarden Euro, also Gelder aus nicht ausgeschöpften Haushaltsmitteln, die für mögliche Zahlungen an Maskenhändler vorgesehen sind.
Prozessstrategie des Bundes
Das Bundesgesundheitsministerium hofft darauf, letztlich geringere Summen zahlen zu müssen. Warken dämpfte jedoch im Ausschuss die Erwartungen, dass der Bund mit seiner neuen prozessstrategie dauerhaft erfolgreich sein werde. Die aktuelle Strategie sieht vor, dass die hohen Maskenpreise im Jahr 2020 gegen das öffentliche Preisrecht verstoßen hätten und Händler deshalb die damaligen Preise nicht einklagen könnten. Diese argumentation habe bisher jedoch „nicht zu einem durchschlagenden Erfolg geführt“, so Warken laut Protokoll.
Laufende Verfahren und Maskenbeschaffung
Derzeit liegen sieben Verfahren beim Bundesgerichtshof. Beim Landgericht Bonn war der Bund in 45 Verfahren involviert,beim Oberlandesgericht Köln in 41. Insgesamt hatte der Bund 5,7 Milliarden Masken für 5,9 Milliarden Euro beschafft. Zahlreiche Händler blieben jedoch auf ihrer Ware sitzen, unter anderem wegen angeblich verspäteter Lieferungen.