Gericht droht Auswärtigem Amt mit Zwangsgeld
Dem Auswärtigen Amt droht ein Zwangsgeld, falls keine konkreten Schritte unternommen werden, um Afghanen mit einer Aufnahmezusage für Deutschland Visa zu erteilen. Dies geht aus einem Bericht der „Welt“ hervor, der sich auf einen schriftsatz des Verwaltungsgerichts (VG) Berlin bezieht.
Verpflichtung zur Visumserteilung für Afghanen
Das Verwaltungsgericht Berlin hatte zuletzt insgesamt 20 Eilbeschlüsse erlassen. Demnach sind Afghanen, denen Deutschland im Rahmen des Bundesaufnahmeprogramms eine Einreise zugesagt hat, Visa auszustellen. Zur Begründung hieß es, die Bundesrepublik sei durch bestandskräftige, nicht widerrufene Aufnahmezusagen rechtlich gebunden. Unter den Klägern befindet sich eine Juradozentin, die mit 13 Familienangehörigen in Pakistan auf Visa wartet.
Beschwerden und Fristsetzung
In einigen Fällen hatte das Auswärtige Amt zunächst beim Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg Beschwerde eingelegt.Mindestens in einem Fall wies das OVG einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung des Beschlusses zurück. Das Verwaltungsgericht Berlin forderte daraufhin das Auswärtige Amt auf, bis Mittwoch, 14 Uhr, darzulegen, welche Schritte zur Visumserteilung unternommen werden oder wurden. Andernfalls drohe ein Zwangsgeld. Das Auswärtige Amt ließ eine Anfrage der „Welt“ zu dem Vorgang innerhalb der gesetzten Frist unbeantwortet. Eine sprecherin des Verwaltungsgerichts bestätigte den Vorgang und erklärte, man warte auf die Antwort des Auswärtigen Amtes.Danach werde die Kammer einen Beschluss fassen.
Situation afghanischer Antragsteller in Pakistan
In Pakistan halten sich weiterhin mehr als 2.000 Afghanen auf, die im Rahmen des Bundesaufnahmeprogramms und weiterer Initiativen nach Deutschland gelangen wollen.die pakistanischen Behörden haben ihre Bemühungen verstärkt, die Afghanen, deren Visa für Pakistan zum großen Teil abgelaufen sind, aus dem Land abzuschieben.