gewerkschaft der Polizei begrüßt Gesetzentwurf zur IP-Adressenspeicherung
Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) hat den Gesetzentwurf für eine dreimonatige Speicherung von IP-Adressen grundsätzlich begrüßt, die vorgesehene Speicherfrist jedoch als zu kurz bewertet. Der Entwurf stammt aus dem bundesjustizministerium unter Leitung von Stefanie Hubig.
Bewertung durch die Gewerkschaft der Polizei
Hinweis auf Dauer und Komplexität von Ermittlungen
Andreas Roßkopf, Vorsitzender der GdP-Sektion Bundespolizei/Zoll, bezeichnete die dreimonatige Speicherfrist als einen Schritt, wies aber auf mögliche Grenzen in der praktischen Ermittlungsarbeit hin. Gegenüber den Zeitungen der Mediengruppe Bayern sagte Roßkopf, die Frist könne im Rahmen umfangreicher Ermittlungen bei Straftaten und damit verbundenen längeren Verfahren nicht immer ausreichend sein.
Roßkopf verwies auf die häufig lange Dauer von Ermittlungen im Bereich der IP-Adressenspeicherung. Ermittlungen seien in diesem Bereich oft komplex und auch international. Monatelange Verfahren, Absprachen und Recherchen seien dabei keine Seltenheit.
Reaktionen aus der SPD-Bundestagsfraktion
Unterstützung durch Dirk Wiese
Der parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Bundestagsfraktion, Dirk Wiese, bezeichnete die Umsetzung der geplanten IP-Adressenspeicherung als überfällig.Er begrüße den Entwurf aus dem Haus von Bundesjustizministerin stefanie Hubig ausdrücklich, sagte Wiese der mediengruppe Bayern. Die Sicherheitsbehörden seien auf dieses Instrument dringend angewiesen.Wiese sprach von einem sehr wichtigen Signal,dass die im Koalitionsvertrag zwischen CDU,CSU und SPD vereinbarte Regelung noch im ersten Regierungsjahr umgesetzt werden solle. Zugleich verwies er auf frühere politische Auseinandersetzungen um das Thema und erklärte, dieses instrument zur Verbrechensbekämpfung sei jahrelang aus ideologischen Gründen von FDP und Grünen verhindert worden. dadurch hätten viele Täter nicht ermittelt werden können.










