Finanzministerium plant strengere Auflagen für Post-Konkurrenten
Geplante Änderungen bei der mehrwertsteuerbefreiung
das Bundesfinanzministerium beabsichtigt,den Wettbewerb zwischen der teilstaatlichen Deutschen Post und ihren privaten Konkurrenten einzuschränken. Künftig sollen private Postunternehmen nur dann von der Mehrwertsteuer befreit werden, wenn sie strengere Auflagen bei der Beförderung von Geschäftsbriefen erfüllen. Dies berichtet der „spiegel“ unter Berufung auf das Ministerium und das Bundeszentralamt für Steuern.
Neue Anforderungen für private Postdienste
Nach den Plänen des Ministeriums reicht es künftig nicht mehr aus, dass private Anbieter ihre Dienste flächendeckend anbieten. Sie müssen zusätzliche Vorgaben erfüllen, die unter anderem die Laufzeit der Sendungen, die Anzahl der Postkästen sowie die Häufigkeit der Leerungen betreffen. Auch die Bezahlung der Mitarbeiter soll künftig berücksichtigt werden.
Widerruf bestehender freistellungsbescheide
Bereits erteilte Freistellungsbescheide für private Post-Konkurrenten sollen vom Bundeszentralamt für Steuern widerrufen werden.Die betroffenen Unternehmen können die Steuerbefreiung unter den neuen Bedingungen erneut beantragen.
kritik der privaten anbieter
Vertreter privater Postdienste äußern den Verdacht,dass das Bundesfinanzministerium auf Druck der Deutschen Post handelt,die weiterhin teilweise im besitz des Bundes ist. walther Otremba, Vorsitzender des Bundesverbands Briefdienste, erklärte, das Zusammenwirken von Finanzministerium und Deutscher Post lasse vermuten, dass der Brief- und Paketteil der Post für einen Börsengang attraktiver gemacht werden solle. Die Deutsche Post plant,ihren Brief- und Paketdienst an die Börse zu bringen.
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