Keine Genehmigungspflicht für Auslandsaufenthalte junger Männer
Der parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Fraktion im Bundestag, Johannes Fechner, hat klargestellt, dass es derzeit keine Genehmigungspflicht für längere Auslandsaufenthalte junger Männer gibt.Fechner bezeichnete die Debatte darüber als „schräge Diskussion“.Er erklärte gegenüber der „Welt“, dass die Vorschrift in Paragraf 3 des Wehrpflicht-Gesetzes über 60 Jahre alt sei und durch das Wehrpflicht-Modernisierungsgesetz von 2025 nicht geändert wurde. Diese Vorschrift beziehe sich nur auf eine bestehende Wehrpflicht, die aktuell nicht eingeführt sei.
Verteidigungsministerium plant Klarstellung
Fechner begrüßte, dass das Verteidigungsministerium eine Verwaltungsvorschrift erlassen will, die klarstellt, dass wegen der nicht bestehenden Wehrpflicht keine Genehmigungspflicht für längere Auslandsaufenthalte besteht.
Stimmen aus der SPD-Fraktion
Die rechtspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, Carmen Wegge, äußerte, dass eine Genehmigungspflicht „unverständlich“ wäre. sie begrüßte die Ankündigung des Verteidigungsministeriums, die Vorschrift so zu gestalten, dass die Genehmigung als erteilt gilt, solange es keine Wehrpflicht gibt.
Auch der stellvertretende verteidigungspolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Christoph Schmid, erklärte, dass der Passus „keinerlei Umsetzungsrelevanz“ habe. Für die SPD-Bundestagsfraktion sei die Freiwilligkeit die Grundlage des Wehrdienstmodernisierungsgesetzes. Schmid begrüßte die geplante Verwaltungsvorschrift des Verteidigungsministeriums, um Unsicherheiten zu vermeiden.


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