Änderungen des EU-Klimagesetzes beschlossen
Das EU-Parlament hat am Dienstag für Änderungen des EU-Klimagesetzes gestimmt. Ziel ist die Aufnahme eines neuen Klimazwischenziels für 2040. Die zuvor mit dem Rat vereinbarte Formulierung sieht vor, die Netto-Treibhausgasemissionen um 90 prozent gegenüber dem Stand von 1990 zu senken.
Verschiebung des Emissionshandelssystems
Die Einführung des EU-Emissionshandelssystems für Gebäude und Verkehr (EU-ETS 2) wird um ein Jahr auf 2028 verschoben. Die Abgeordneten stimmten mit 413 zu 226 Stimmen bei 12 Enthaltungen für die Gesetzesänderung. Nach der Billigung durch den Rat tritt der Text 20 Tage nach Veröffentlichung im Amtsblatt der EU in Kraft.
Internationale Emissionszertifikate
Fünf Prozentpunkte der geplanten Emissionsreduktionen können durch internationale Emissionszertifikate außerhalb der EU erzielt werden. Diese Zertifikate dürfen nur in Sektoren verwendet werden, die nicht unter das EU-Emissionshandelssystem für Energie und Industrie (EU-ETS 1) fallen. Zudem müssen sie aus Partnerländern stammen, deren Klimaziele mit dem Pariser Übereinkommen vereinbar sind.










