Vorschlag für einen systemwechsel bei der Erbschaftssteuer
SPD-Generalsekretär Tim Klüssendorf hat sich für eine grundlegende Reform der Erbschafts- und Schenkungssteuer ausgesprochen. In einem Interview mit dem „Tagesspiegel“ erklärte Klüssendorf, er befürworte die Einführung eines sogenannten Lebensfreibetrags. Demnach solle es eine bestimmte Summe geben, die eine person im Laufe ihres Lebens steuerfrei erben oder geschenkt bekommen könne. Beträge, die diesen Freibetrag überschreiten, würden konsequent besteuert.
Kritik am aktuellen System
Klüssendorf kritisierte das derzeitige System, bei dem ein Elternteil alle zehn Jahre bis zu 400.000 Euro steuerfrei an ein Kind übertragen könne. Nach seinen Angaben nutzen besonders vermögende Familien diese regelung, indem sie bereits frühzeitig mit Schenkungen beginnen. So könnten im Laufe eines Lebens erhebliche Summen steuerfrei übertragen werden. Klüssendorf bezeichnete dies als unfair und forderte eine Beendigung dieser Praxis.
Neuausrichtung der Freibeträge
Darüber hinaus äußerte Klüssendorf Zweifel daran, dass sich die Freibeträge ausschließlich an der verwandtschaftlichen Blutlinie orientieren. Er schlug vor, den Menschen selbst zu überlassen, wer ihnen am nächsten stehe und von den Freibeträgen profitieren solle.
Schutz kleiner und mittlerer Erbschaften
Zur Höhe des vorgeschlagenen Lebensfreibetrags betonte Klüssendorf, dass kleine und mittlere Erbschaften weiterhin geschützt bleiben müssten. Zugleich sprach er sich dafür aus, hohe Erbschaften, insbesondere Multimillionen- und Milliardenerbschaften, stärker zu besteuern. Klüssendorf verwies darauf, dass mehr als die Hälfte der Menschen in Deutschland gar nichts erbe und bezeichnete das aktuelle System als nicht leistungsgerecht. Insgesamt solle eine Reform der Erbschaftssteuer einen zweistelligen Milliardenbetrag einbringen.
Vorschläge für Erben großer Mietshäuser
Klüssendorf brachte zudem Änderungen für Erben großer Mietshäuser ins Gespräch. Er schlug vor, die Erbschaftssteuer an die Höhe der Mieten zu koppeln. Wer sich als Erbe verpflichte, nur die ortsübliche Miete zu verlangen oder eine bestimmte Steigerungsrate bei den Mieten nicht zu überschreiten, könne Nachlässe bei der Erbschafts- und Schenkungssteuer erhalten.