Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) sieht sich durch die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg bestätigt. Das Gericht hatte entschieden, dass Aufnahmezusagen der Bundesregierung nicht in jedem Fall eine pflicht zur Visavergabe an afghanische Staatsangehörige bedeuten.
Einzelfallprüfung bei Aufnahmezusagen
Dobrindt erklärte am Dienstagabend im Gespräch mit dem TV-Sender „Welt“, dass ohne eine rechtsverbindliche Aufnahmezusage keine Verpflichtung bestehe, die betreffenden Personen aufzunehmen. „Genau nach diesem Grundsatz wird verfahren“, betonte Dobrindt. Jeder Einzelfall werde individuell geprüft.
Keine Pauschalzusagen für Afghanen
Dobrindt widersprach dem Eindruck, dass es sich bei den in Pakistan auf die Weiterreise nach Deutschland wartenden Afghanen überwiegend um ehemalige Ortskräfte der Bundeswehr handele. Nach seinen Angaben seien nur etwa zehn Prozent ehemalige Ortskräfte, für die übrigen gelte dies nicht. Über eine Aufnahme nach Deutschland entscheide jeweils eine Einzelfallprüfung.Pauschalzusagen gebe es nicht.
Sicherheitsüberprüfung als Voraussetzung
Unabhängig von einer rechtsverbindlichen Aufnahmezusage sei eine Sicherheitsüberprüfung erforderlich, so Dobrindt. Diese müsse ebenfalls bestanden werden, um nach Deutschland einreisen zu können.