Änderungen an der Krankenhausreform beschlossen
Der Bundestag hat am Freitag mit den Stimmen der Union und SPD Änderungen an der Krankenhausreform beschlossen. Der Gesundheitsausschuss hatte zuvor 46 Änderungsanträge der Koalitionsfraktionen in den Gesetzentwurf aufgenommen. Diese betreffen die Einflussmöglichkeiten der Länder,verlängerte umsetzungsfristen und Finanzierungsfragen.
Reformziele und Maßnahmen
Die Reform, ursprünglich 2024 beschlossen, zielt auf mehr qualität und Effizienz in der Versorgung ab.Ein zentrales Element ist die Reduzierung der Leistungsgruppen von 65 auf 61. Ausnahmeregelungen für die Zuweisung von Leistungsgruppen sind vorgesehen. Die Einführung der sogenannten Vorhaltevergütung wird um ein Jahr verschoben. Die zuschläge für Pädiatrie und Geburtshilfe werden verlängert.
Finanzierung und Bundesrat
Die Finanzierung des Bundesanteils am Krankenhaustransformationsfonds wird geändert. Der Bund plant, seinen Anteil aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität zu finanzieren und die Jahrestranchen aufzustocken. Der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme zahlreiche Änderungen gefordert, insbesondere bei sektorenübergreifenden Versorgungseinrichtungen.











