Einleitung
Hauseigentümer, die ihren gasanschluss abklemmen lassen möchten, um auf Wärmepumpen oder Fernwärme umzurüsten, könnten künftig von hohen kosten befreit werden. Die Bundesregierung plant eine entsprechende Regelung, wie aus einer Antwort des Bundeswirtschaftsministeriums auf eine Anfrage des Grünen-Abgeordneten Alaa Alhamwi hervorgeht, über die der „Spiegel“ berichtet.
Hauptteil
Der Betreiber eines Gasnetzes soll demnach nicht mehr berechtigt sein, von Immobilieneigentümern eine Kostenerstattung für die vorläufige oder dauerhafte Außerbetriebnahme des Gasanschlusses zu verlangen. Diese Regelung ist Teil eines Gesetzentwurfs zur Umsetzung des EU-Gas- und Wasserstoff-Binnenmarktpakets, den das Bundeskabinett Ende März beschlossen hat.Der Bundestag muss sich noch mit dem Entwurf befassen.
Stimmen zur regelung
Alhamwi bezeichnete die Regelung als überfällig, um Verbraucher vor unfairen Zusatzkosten beim Einbau von Wärmepumpen zu schützen. Der Umstieg auf Wärmepumpen werde sich weiter beschleunigen, nicht zuletzt aufgrund der hohen preise für fossile Energien. Alhamwi wies jedoch darauf hin,dass es für verbleibende Haushalte teurer werden könnte,je mehr Haushalte das Gasnetz verlassen.
Hintergrund
die Bundesregierung sieht in der Regelung einen Anreiz zur Kostenminimierung, da der Netzbetreiber ein kosteneffizientes Vorgehen sicherstellen könne. Die kosten für die Stilllegung könnten über die Gasnetzentgelte umgelegt werden. Damit soll der Umstieg auf klimafreundlichere Heizungen für Haushalte, die sich vom Gas verabschieden wollen, günstiger werden.



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