Einleitung
Nach einem Urteil im Fall einer Mitarbeiterin des Bundesamtes für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) verteidigt die Bundesregierung die Verwendung „geschlechtergerechter Sprache“. Der stellvertretende Regierungssprecher Steffen Meyer erklärte, dass deren verwendung in der Amtssprache „selbstverständlich“ sei.
Unterschiede in der Sprachregelung
Die Bundesregierung unterscheidet zwischen „geschlechtergerechter Sprache“ und „Gendersprache“ mit Sonderzeichen wie Sternchen oder Doppelpunkt. Laut Meyer dürfen in der Amtssprache des Kanzleramts und der meisten Ministerien keine Sonderzeichen innerhalb von Wörtern verwendet werden. dies stehe im Einklang mit den Empfehlungen des Deutschen Rechtschreibrates.
Hintergrund des Falls
Das Bundesverkehrsministerium betonte, dass es bei der Kündigung der Strahlenschutzbeauftragten des BSH nicht um das Gendern gegangen sei. Ein Sprecher erklärte, es handele sich um einen Arbeitsgerichtsprozess, zu dem man sich nicht äußern werde.
Gerichtsurteil
Im konkreten Fall hatte die strahlenschutzbeauftragte in einem amtlichen Dokument nicht durchgängig „geschlechtergerechte Sprache“ verwendet. Sie nutzte den Begriff „Strahlenschutzbeauftragter“ im Generischen Maskulinum. Nach zwei Abmahnungen sprach das Bundesamt eine fristlose Kündigung aus. Das Landesarbeitsgericht wies die Kündigung jedoch ab, da das Gendern nicht zum Zuständigkeitsbereich der Mitarbeiterin gehörte. Grundsätzlich seien entsprechende Dienstanweisungen zulässig und zu befolgen.










