Kritik der Bundesregierung an israelischem Gesetz
Die Bundesregierung hat den Beschluss des israelischen Parlaments zur Einführung der Todesstrafe für Terroristen kritisiert. Regierungssprecher Stefan Kornelius äußerte am Dienstag Bedenken über das am Vortag verabschiedete Gesetz.
Grundsätzliche Ablehnung der Todesstrafe
Kornelius betonte, dass die ablehnung der Todesstrafe ein grundlegendes Merkmal der deutschen Politik sei. Die Bundesregierung sehe das Gesetz mit großer Sorge,da es ausschließlich auf Palästinenser in den palästinensischen Gebieten Anwendung finden könnte. „Deshalb bedauert sie die entscheidung der Knesset und kann sie nicht gutheißen“, erklärte Kornelius.
Details des Gesetzes
nach dem Gesetzentwurf können zivile Gerichte in Israel Personen, die wegen terroristisch motivierten Mordes mit dem Ziel der Vernichtung des Staates Israel verurteilt werden, entweder mit der Todesstrafe oder mit lebenslanger Haft bestrafen. Aufgrund des Rückwirkungsverbots kann das Gesetz jedoch nicht auf Hamas-Terroristen angewendet werden,die am Massaker am 7. Oktober 2023 beteiligt waren.



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