Bundesregierung kritisiert Israels neues Gesetz zur Todesstrafe

Israelische Fahne an der Knesset (Archiv)
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Die Bundesregierung kritisiert den Beschluss des israelischen Parlaments zur Einführung der Todesstrafe für Terroristen

Kritik der⁢ Bundesregierung an israelischem Gesetz

Die Bundesregierung hat den Beschluss des israelischen​ Parlaments zur Einführung der Todesstrafe ⁤für ‌Terroristen kritisiert.⁤ Regierungssprecher‌ Stefan Kornelius⁢ äußerte am Dienstag Bedenken über ⁣das am Vortag verabschiedete Gesetz.

Grundsätzliche Ablehnung der Todesstrafe

Kornelius ⁣betonte,‌ dass die ablehnung der Todesstrafe ​ein grundlegendes‌ Merkmal der deutschen Politik sei. Die ⁢Bundesregierung sehe das ‌Gesetz mit großer Sorge,da‍ es ausschließlich auf Palästinenser in den palästinensischen Gebieten Anwendung ⁣finden könnte. „Deshalb ⁤bedauert sie die entscheidung der Knesset und kann sie nicht ⁢gutheißen“, erklärte Kornelius.

Details‌ des ⁤Gesetzes

nach dem Gesetzentwurf können zivile Gerichte ‍in​ Israel Personen, die wegen terroristisch motivierten Mordes mit dem Ziel der Vernichtung des ​Staates Israel verurteilt werden,‍ entweder mit der Todesstrafe oder mit lebenslanger Haft bestrafen. ⁤Aufgrund des Rückwirkungsverbots kann‍ das‍ Gesetz jedoch nicht auf Hamas-Terroristen angewendet werden,die am ‌Massaker am 7. Oktober 2023 beteiligt waren.


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