Bundesrat stimmt Kritis-Dachgesetz zu
Der Bundesrat hat dem Kritis-Dachgesetz zugestimmt,das den Schutz kritischer Infrastrukturen verbessern soll. Die Länderkammer verzichtete auf die Anrufung des Vermittlungsausschusses und forderte die Bundesregierung lediglich auf, das Gesetz künftig nachzubessern.
Verpflichtungen für Unternehmen
Das Gesetz verpflichtet Unternehmen in zehn strategisch wichtigen Sektoren,darunter Energie,Ernährung,Wasser,Gesundheit sowie Transport und Verkehr,zu einem besseren physischen Schutz ihrer Anlagen.Es definiert, welche infrastruktureinrichtungen als unentbehrlich für die Versorgung der Bevölkerung und die Aufrechterhaltung der Wirtschaft gelten. Einrichtungen, die mehr als 500.000 Personen versorgen, zählen grundsätzlich dazu. Eine Öffnungsklausel ermöglicht es den Ländern, Anlagen nach eigenen Kriterien als kritisch einzustufen.
Risikobewertungen und Resilienzpläne
Staatliche Stellen sollen Risikoanalysen für kritische Dienstleistungen erstellen. Diese dienen als Grundlage für regelmäßige Risikobewertungen und das Erstellen von Resilienzplänen durch die Betreiber. Alle denkbaren Risiken, von Naturkatastrophen bis zu Sabotage und menschlichem versagen, müssen berücksichtigt werden. Betreiber sind verpflichtet, Vorfälle zu melden.
Mindestanforderungen und Flexibilität
Das gesetz legt Mindestanforderungen für Notfälle, Ausfallsicherheit und Objektschutz fest, schreibt jedoch keine konkreten Regelungen vor. Betreiber müssen geeignete und verhältnismäßige Maßnahmen ergreifen, die je nach Sektor und Unternehmen variieren können. In Hochwassergebieten sind andere Maßnahmen erforderlich als in anderen Umgebungen; ein Krankenhaus muss anders geschützt werden als ein Stromnetz.
Kritik und forderungen des Bundesrates
Der Bundesrat hatte den Gesetzentwurf im November kritisiert. die Erhöhung der Resilienz bliebe hinter den Erwartungen der Länder zurück und könnte nicht bundeseinheitlich erreicht werden. Die Länder forderten, den Schwellenwert von 500.000 versorgten Einwohnern auf 150.000 zu senken. Zudem kritisierten sie, dass Rechtsverordnungen ohne Zustimmung des Bundesrates erlassen werden könnten, obwohl den Ländern erhebliche Aufwände und Kosten entstehen.











