Bundeskabinett beschließt Kritis-Dachgesetz
Das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf für das Kritis-Dachgesetz beschlossen. Das gesetz sieht übergreifende Mindestanforderungen, verpflichtende Risikoanalysen und ein Störungsmonitoring für kritische Infrastrukturen vor. Dies teilte das Bundesinnenministerium am Mittwoch mit. ziel des Gesetzes ist es, die Abwehrfähigkeit und Resilienz kritischer Infrastrukturen in Deutschland zu stärken.
Bundeseinheitliche Regelungen für kritische infrastrukturen
Erstmals wird der physische Schutz kritischer Infrastrukturen bundeseinheitlich und sektorenübergreifend geregelt. Das Gesetz definiert die wichtigsten kritischen Infrastrukturen in elf Sektoren,darunter Energie,Ernährung,Wasser,Gesundheit sowie Transport und Verkehr. Zudem setzt das Gesetz eine EU-Richtlinie um.
Stärkung der Resilienz und Abwehrfähigkeit
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) erklärte, mit dem Kritis-Dachgesetz werde Deutschland widerstandsfähiger gegen Krisen und Angriffe. Dafür würden einheitliche Mindeststandards, Risikoanalysen und ein Störungsmonitoring geschaffen. Ziel sei es, die Abwehrfähigkeit und Resilienz der kritischen Infrastrukturen zu stärken.