Brandenburg und Thüringen prüfen Konsequenzen für AfD-Mitglieder im Staatsdienst
Diskussion über Maßnahmen im öffentlichen Dienst
Die Debatte über mögliche Konsequenzen für Mitglieder der AfD im öffentlichen Dienst wird intensiver. Brandenburgs Ministerpräsident Dietmar Woidke und Thüringens Innenminister Georg Maier (beide SPD) kündigten an, entschlossen zu handeln, falls die Einstufung der gesamten Partei durch das Bundesamt für Verfassungsschutz als gesichert rechtsextremistisch gerichtlich bestätigt wird.
Rechtliche Einschätzung und Gleichbehandlungsgrundsatz
Woidke erklärte gegenüber dem „Handelsblatt“, dass es rechtlich grundsätzlich schwierig sei, Parteimitglieder zu benachteiligen, solange die AfD nicht verboten ist. Das Grundgesetz garantiere den Gleichbehandlungsgrundsatz auch für Parteimitglieder.
Mögliche Konsequenzen bei gerichtlicher Bestätigung
Sollte die Einstufung der AfD durch das Bundesamt für Verfassungsschutz vor Gericht Bestand haben, müsse auch in Brandenburg geprüft werden, welche Konsequenzen dies für den öffentlichen Dienst habe. Woidke betonte, dass sich die Lage dann anders darstelle.
Bundeseinheitliches Vorgehen und Arbeitsgruppe
Maier betonte die Bedeutung eines bundeseinheitlichen Vorgehens.Er verwies auf eine von den Innenministern des Bundes und der Länder eingerichtete Arbeitsgruppe zu AfD-Mitgliedern im Staatsdienst. Diese müsse zügig arbeiten, da wöchentlich mit einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln gerechnet werde. Maier äußerte die Erwartung, dass zur nächsten Innenministerkonferenz Anfang Dezember erste Ergebnisse vorgelegt werden können.
Disziplinarrechtliche Maßnahmen im Fokus
Im Falle einer gerichtlichen Bestätigung der Hochstufung der AfD will Woidke prüfen, ob Personen, die als Wortführer der Partei auftreten, in bestimmten Bereichen des öffentlichen dienstes, insbesondere als Beamte mit besonderer Treuepflicht, weiterhin tragbar sind. Maier ergänzte, dass disziplinarrechtliche Maßnahmen, zunächst etwa eine Ermahnung, möglich seien. Im Ernstfall könne dies bis hin zu einer Entlassung führen.