Wachsende Bedeutung von Antidiskriminierungsmaßnahmen in Unternehmen
Die unabhängige Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung, Ferda Ataman, beobachtet in Deutschland ein zunehmendes Interesse von Unternehmen an Maßnahmen gegen Diskriminierung. Trotz Gegenwind aus den USA erkennen immer mehr deutsche Unternehmen die Relevanz entsprechender Initiativen.
Beschwerdestellen als Instrument für mehr Vertrauen
Ataman betonte gegenüber der „Rheinischen Post“, dass viele Unternehmen die Einrichtung von Beschwerdestellen als sinnvolle Möglichkeit ansehen, um mehr über die Probleme ihrer mitarbeitenden zu erfahren. Wer offen mit Diskriminierung umgehe, schaffe Vertrauen und bleibe für Arbeitnehmer attraktiv. Dort, wo Menschen sich respektiert und ernst genommen fühlten, blieben sie auch gerne.
Gesetzliche Vorgaben und aktuelle Entwicklungen
Nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) sind Unternehmen verpflichtet, vorbeugende Maßnahmen gegen Diskriminierung zu ergreifen. Auch wenn keine Sanktionen drohen, wenn Arbeitgeber diese Vorgaben nicht umsetzen, stellt die Antidiskriminierungsstelle des Bundes ein wachsendes Interesse fest. Als die antidiskriminierungsstelle erstmals ein Handbuch mit Tipps zum Aufbau betrieblicher Beschwerdestellen vorstellte, nahmen laut Angaben mehr als 400 Personen von Arbeitgeberseite teil. Ab dieser Woche bildet die von Ataman geleitete Stelle zudem Fachleute weiter,die Unternehmen beim Aufbau von Beschwerdestellen unterstützen sollen.
Informationsbedarf bei Unternehmen
Ataman wies darauf hin, dass viele Arbeitgeber in Deutschland nicht wüssten, dass sie eine Beschwerdestelle einrichten müssen, oder nicht wüssten, wie dies umzusetzen sei. Im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz gebe es dazu bislang keine konkreten Vorgaben. Sie äußerte sich erfreut darüber,dass viele deutsche Unternehmen sich nicht dem US-amerikanischen Anti-Diversity-Kurs anschließen,da sie kein interesse an einem entsprechenden Kulturkampf hätten.