Nullrunde beim Bürgergeld für 2026
Das bundesarbeitsministerium hat die Regelsätze für das Bürgergeld im Jahr 2026 neu berechnet. Für die rund 5,6 Millionen Empfängerinnen und Empfänger bleibt es im kommenden Jahr bei einer Nullrunde.Dies geht aus einer Verordnung des Ministeriums unter Leitung von Bärbel Bas (SPD) hervor, über die die „Bild am Sonntag“ berichtet.
Keine Erhöhung der Regelsätze
Am 10. September soll das Bundeskabinett die Nullrunde beim Bürgergeld beschließen. Eine Zustimmung des Bundestags ist dafür nicht erforderlich.Die Regelsätze bleiben damit unverändert: Ein alleinstehender Erwachsener erhält weiterhin 563 Euro pro Monat. Für Kinder gelten je nach Alter folgende Beträge: 357 Euro (0-6 Jahre), 390 Euro (7-14 jahre) und 471 Euro (15-18 Jahre).
Erhöhung der Leistungen für Asylbewerber
Im Gegensatz zum Bürgergeld werden die Leistungen für Asylbewerber im Jahr 2026 erhöht. Nach Angaben der „Bild“ steigen diese um 14 Euro auf 455 Euro pro monat. hintergrund ist, dass es für die Leistungen an Asylbewerber keinen gesetzlichen Bestandsschutz gibt. Nach einer überproportionalen Erhöhung im Jahr 2024 wurden die Leistungen im Folgejahr 2025 um 19 Euro gekürzt.
Strengere Sanktionsregeln geplant
Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas plant im September nicht nur die Nullrunde beim Bürgergeld, sondern kündigt auch schärfere Sanktionsregeln an. Künftig sollen bei unentschuldigtem Fernbleiben von Terminen im Jobcenter die Leistungen um 30 Prozent gekürzt werden, bislang lag die Kürzung bei 10 Prozent. Wer als arbeitsfähiger Bürgergeld-Empfänger wiederholt eine Arbeitsaufnahme ablehnt, muss nach den Plänen von SPD und Union künftig mit einem vollständigen Leistungsentzug rechnen.
Bas betonte, dass die Betreuung der Bürgergeld-Empfänger intensiver und verbindlicher gestaltet werden soll. Ziel sei es, mehr Menschen in Arbeit zu bringen und die Unterstützung auf dem Weg in Beschäftigung zu verstärken. Wer nicht mitwirkt, müsse jedoch mit deutlich strengeren konsequenzen rechnen.