AfD überprüft Beschäftigung von Verwandten als Fraktionsmitarbeiter
Die AfD plant, die Beschäftigung von Verwandten ihrer Politiker als Fraktionsmitarbeiter auf Steuerzahlerkosten zu überprüfen. Der Erste Parlamentarische Geschäftsführer der AfD-bundestagsfraktion, Bernd Baumann, äußerte sich dazu am Mittwoch im TV-Sender „Welt“.Er betonte, dass seine Partei alle rechtlichen Regelungen eingehalten habe, wolle jedoch den Presseberichten auf Landes- und Bundesebene nachgehen.
Mögliche Verschärfung interner Regeln
Baumann schloss eine Verschärfung der internen Regeln nicht aus. er verwies auf die CSU,die 2013 nach der Einstellung von Verwandten ersten grades durch 79 Landtagsabgeordnete ihre Regeln verschärfte. Baumann erklärte: „Vielleicht machen wir das auch. Wir gucken nach, ob das irgendwie nötig ist.“
leistung und Rechtmäßigkeit im Fokus
Baumann betonte, dass es bei der Überprüfung nicht um die Verwandtschaftsverhältnisse gehe, sondern darum, dass Recht und Gesetz eingehalten werden und die Mitarbeiter Leistung erbringen. Er fügte hinzu, dass die Beschäftigung von Verwandten nicht überhandnehmen dürfe.
Herausforderungen bei der Personalanwerbung
Baumann rechtfertigte die Beschäftigung von Verwandten, wie im Fall des Vaters des AfD-Spitzenkandidaten für die Landtagswahl in Sachsen-Anhalt, Ulrich Siegmund. Dieser arbeitet im Büro des AfD-Bundestagsabgeordneten Thomas Korell. Baumann führte die Schwierigkeiten bei der Personalanwerbung auf das vergiftete Klima und die Angst potenzieller Mitarbeiter zurück, die AfD in ihren Lebenslauf aufzunehmen. Er betonte die Notwendigkeit vertrauenswürdiger Fraktionsmitarbeiter, um nicht von Linksradikalen unterwandert zu werden.










