EU-Gipfel fordert Überarbeitung von Klimaschutzmaßnahmen
Die staats- und Regierungschefs der Europäischen Union haben auf dem gipfel in Brüssel die EU-Kommission am Donnerstag aufgefordert, mehrere Klimaschutzmaßnahmen zu überarbeiten.Laut dem gemeinsamen Abschlusspapier soll das Inkrafttreten des neuen Emissionshandelssystems für die Sektoren Gebäude und Verkehr (ETS-2) erleichtert werden. Die Kommission soll dazu alle relevanten Aspekte für eine Überarbeitung vorlegen.
Widerstand gegen ETS-2 in mehreren Mitgliedstaaten
In mehreren EU-Mitgliedstaaten, in denen bislang kein CO2-Preis in den betroffenen Bereichen gilt, gibt es Widerstand gegen die Einführung des zweiten Emissionshandels ab 2027. Durch den ETS-2 drohen beim Tanken und heizen Preiserhöhungen. Das Emissionshandelssystem sieht vor, dass die Menge der CO2-Zertifikate begrenzt und jährlich reduziert wird. Dadurch steigt der Preisdruck, auf CO2-freie alternativen umzusteigen. Um den Einstieg zu erleichtern, könnten beispielsweise Zertifikate aus späteren Jahren vorgezogen werden, um zunächst einen niedrigeren Preis zu ermöglichen.
Zwischenklimaziel 2040 und Gutschriften aus dem Ausland
Die Mitgliedstaaten sprachen sich außerdem dafür aus, zur Erreichung des Zwischenklimaziels der EU für 2040 verstärkt auf Gutschriften durch andere Länder zu setzen. Das EU-Ziel soll somit auch durch zusätzliche CO2-Minderungen außerhalb Europas erreicht werden. Zudem fordern die Mitgliedstaaten eine Revisionsklausel für das Klimazwischenziel für 2040.Nach dem Vorschlag der EU-Kommission soll dieses ziel eine Reduktion der CO2-Emissionen um 90 Prozent gegenüber dem Stand von 1990 vorsehen.
Überarbeitung der CO2-Flottengrenzwerte gefordert
die Staats- und Regierungschefs fordern zudem eine zügige Vorlage eines Vorschlags zur Überarbeitung der CO2-Flottengrenzwerte. Bisher sehen diese vor, dass der durchschnittliche CO2-Ausstoß von Neuwagen schrittweise sinken muss und der Verkauf von Neuwagen mit CO2-Ausstoß ab 2035 verhindert wird. Der Europäische Rat fordert die Kommission auf, dabei Technologieneutralität zu berücksichtigen. Die Flottengrenzwerte unterscheiden bislang nicht nach Technologien, stehen jedoch in der Kritik, da Neuwagen mit Verbrennungsmotor die Vorgaben nicht erreichen können.




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