EU-Kommission schlägt Anpassung der Emissionsvorgaben für Verbrennerfahrzeuge vor
Die EU-Kommission hat ihren Kurs bei den klimavorgaben für Neuwagen ab 2035 geändert. nach einem neuen Vorschlag müssen Automobilhersteller ab diesem Zeitpunkt ein Emissionsreduktionsziel von 90 Prozent einhalten.
Emissionskompensation und Rolle von Verbrennungsmotoren nach 2035
Die verbleibenden 10 Prozent der Emissionen sollen durch die Verwendung von in der EU hergestelltem kohlenstoffarmem Stahl oder durch den Einsatz von E-Fuels und Biokraftstoffen kompensiert werden.Dies teilte die EU-Kommission am Dienstag mit.
Durch die neuen Vorgaben könnten Plug-in-Hybride (PHEV), Fahrzeuge mit Reichweitenverlängerer, Mild-Hybride und Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor neben vollelektrischen Fahrzeugen (EVs) und Wasserstofffahrzeugen auch nach 2035 weiterhin eingesetzt werden.
Anpassung der CO2-Ziele für Transporter und schwere Nutzfahrzeuge
Transporter
Das CO2-Ziel für Transporter bis 2030 soll von 50 Prozent auf 40 Prozent gesenkt werden.
Schwere Nutzfahrzeuge
Für schwere Nutzfahrzeuge schlägt die EU-kommission eine gezielte Änderung der CO2-Emissionsnormen vor. Diese soll die Einhaltung der Ziele für 2030 flexibler gestalten.
Regelungen für Firmenfahrzeuge und öffentliche Förderung
Im Bereich der Firmenfahrzeuge sollen auf Ebene der Mitgliedstaaten verbindliche Ziele festgelegt werden. Sie sollen die Einführung emissionsfreier und emissionsarmer Fahrzeuge durch große Unternehmen fördern.Zudem sollen emissionsarme Fahrzeuge und das Gütesiegel „Made in the EU“ Voraussetzung für die Inanspruchnahme öffentlicher Fördermittel werden.
Förderung der europäischen Batterieproduktion
Mit 1,8 Milliarden Euro soll die Entwicklung einer vollständig in der EU produzierten Wertschöpfungskette für Batterien beschleunigt werden.
Im rahmen eines Batterieförderprogramms sollen europäische Batteriezellenhersteller mit 1,5 Milliarden Euro durch zinslose Darlehen unterstützt werden.











