Gesetzesänderung im Luftverkehr
Das Bundeskabinett hat am Mittwoch ein Gesetz zur Änderung des Luftverkehrsteuergesetzes beschlossen. Die luftverkehrsteuersätze sollen auf das Niveau der vor dem 1. Mai 2024 geltenden Steuersätze gesenkt werden, wie das Bundesfinanzministerium mitteilte. Die Änderungen treten am 1. juli 2026 in Kraft.
Geplante steuersatzänderungen
Konkret sind folgende Änderungen vorgesehen: Der Steuersatz für Zielländer in bis zu 2.500 km Entfernung wird von 15,53 Euro auf 13,03 Euro gesenkt. Für Zielländer zwischen 2.500 und 6.000 km Entfernung sinkt der Steuersatz von 39,34 Euro auf 33,01 Euro. Bei Zielländern mit einer Entfernung von über 6.000 km wird der Steuersatz von 70,83 Euro auf 59,43 Euro reduziert.
Weitergabe an Reisende
Das Bundesfinanzministerium erklärte, dass die Senkungen an die Reisenden weitergegeben werden sollen. Die Steuersätze basieren auf der pauschalierten Entfernung zum Zielort und sind in drei Distanzklassen gegliedert. Für die Einordnung eines Ziellandes in eine Distanzklasse ist die Entfernung zwischen Frankfurt am Main und dem größten Verkehrsflughafen des Ziellandes maßgeblich.



Schreibe einen Kommentar