Erneuter Warnstreik im Nahverkehr
Am Donnerstagmorgen hat in mehreren Bundesländern ein erneuter Warnstreik im kommunalen Nahverkehr begonnen. Betroffen sind vor allem Bayern, Hamburg, Nordrhein-Westfalen und Sachsen-Anhalt. in Hessen und im Saarland wurden die Streiks kurzfristig abgesagt.
Auswirkungen auf den Nahverkehr
Durch die Arbeitsniederlegungen fallen in der Regel Busse, U- und Straßenbahnen aus. regionalzüge und S-Bahnen der deutschen Bahn sind nicht betroffen. In einigen Regionen, wie in Halle (Saale), gibt es Notfahrpläne. Laut Verdi handelt es sich um den dritten gemeinsamen Arbeitskampf im Rahmen der bundesweiten Tarifrunde, bei der die Arbeitsbedingungen für knapp 100.000 Beschäftigte in 150 Unternehmen verhandelt werden. In einigen Bundesländern soll der streik mehrere Tage andauern.
Forderungen der gewerkschaft
Verdi hat in jedem Bundesland eigene Forderungen aufgestellt, darunter die Verkürzung der Wochenarbeitszeit und der Schichtzeiten sowie höhere Zuschläge für nacht- und Wochenendarbeit. Ziel sei es, die Belastungen der Beschäftigten zu reduzieren und die hohe Fluktuation in den Betrieben zu stoppen, um den ÖPNV als Daseinsvorsorge zu sichern.
Stellungnahme der Gewerkschaft
Die stellvertretende Verdi-Vorsitzende Christine Behle verteidigte die streiks. „Es braucht bundesweit mehr Geld für den Nahverkehr“, sagte sie dem Fachdienst „Tagesspiegel Background“. Veränderungen erreiche man nicht, wenn nur ein einzelnes Unternehmen bestreikt werde. “Es braucht eine bundesweite Streikbewegung, die zeigt, dass es sich nicht um ein isoliertes Problem, sondern um ein strukturelles Thema der Unterfinanzierung handelt.“
Behle betonte, dass die Beschäftigten nur in fünf Bundesländern mehr Geld fordern. „im Mittelpunkt stehen ansonsten klassische Entlastungsthemen wie die verkürzung von Schicht- und Wochenarbeitszeiten oder die Verlängerung von Ruhezeiten.“ Die Überlastung sei groß, und es gebe hohe Krankheitsausfälle in den Verkehrsunternehmen. Zudem habe der ÖPNV „ehrlicherweise auch ein Attraktivitätsproblem“ – vor allem bei jungen Menschen.
Recht auf Streik
Die Gewerkschafterin wies Forderungen nach Einschränkungen des Streikrechts zurück: „Wir wissen, dass ein Warnstreik Menschen hart treffen kann, gerade wenn sie in den Urlaub fliegen wollen.Aber wir reden hier von einem einzigen Streiktag und nicht davon, das Land dauerhaft in Angst und Schrecken zu versetzen.“ streiken sei ein verfassungsrechtlich garantiertes Grundrecht und dessen Ausübung könne nicht als Missbrauch gewertet werden, so Behle.











