NRW beschließt erstes Antidiskriminierungsgesetz eines Flächenlandes
Das nordrhein-westfälische Landeskabinett hat das erste Antidiskriminierungsgesetz eines deutschen flächenlandes beschlossen. Dieses soll in dieser Woche in den Landtag eingebracht werden, wie NRW-Gleichstellungsministerin Verena Schäffer (Grüne) der „Westdeutschen Allgemeinen Zeitung“ mitteilte. Bisher existiert ein solches Gesetz nur im Stadtstaat Berlin.
Schutz vor Diskriminierung
Schäffer bezeichnete das Gesetz als „Meilenstein für den Schutz vor Diskriminierung“. Sie verwies auf das sozio-Ökonomische Panel der Bundesbeauftragten für Antidiskriminierung, demzufolge etwa 13 Prozent der menschen in Deutschland, darunter viele mit Migrationshintergrund, Alltagsdiskriminierung erfahren haben.
Schließung einer Schutzlücke
Laut Schäffer schließt das Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG) eine Schutzlücke des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG). Während das AGG bei privatrechtlichen Fragen greift, schützt das LADG Bürger im Kontakt mit staatlichen Behörden vor Diskriminierung. Klagen richten sich gegen die Institution,nicht gegen einzelpersonen.
Kritik und Bedenken
Der Deutsche Beamtenbund (DBB) in NRW und die Opposition im Landtag kritisieren das Gesetz. Sie warnen vor einem Generalverdacht gegenüber Behördenmitarbeitern und zusätzlicher Bürokratie. Die geringe Zahl an Diskriminierungsfällen in behörden mache das Gesetz ihrer Meinung nach unnötig.
Besonders umstritten ist die Beweislastregelung. Künftig sollen Indizien ausreichen,um Beschuldigte zur Beweisführung zu zwingen. Schäffer widerspricht: „Das gesetz sieht eine Beweislasterleichterung vor. Indizien müssen eine Diskriminierung plausibel erscheinen lassen.“ Bloße Vermutungen reichten nicht aus.










