Oberlandesgericht Frankfurt verwirft Antrag zu SEK-Einsatz
das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat einen Antrag auf gerichtliche Entscheidung im Zusammenhang mit einem tödlichen SEK-Einsatz im Frankfurter Bahnhofsviertel als unzulässig verworfen. Dies teilte das Gericht am Dienstag mit. Der 7. Strafsenat entschied damit endgültig über das Klageerzwingungsverfahren, das den Polizeieinsatz im August 2022 betraf.
Hintergrund des Einsatzes
Bei dem Einsatz wurde der Bruder des Antragstellers durch Schüsse eines SEK-Beamten getötet. Der Mann hatte sich nach der Bedrohung zweier Prostituierter in berauschtem Zustand und bewaffnet mit einem Messer sowie vermeintlich einer Pistole in einem Hotelzimmer verschanzt.Die Staatsanwaltschaft Frankfurt hatte das Verfahren gegen den Beamten nach umfangreichen Ermittlungen eingestellt, da sie von einem durch Notwehr gerechtfertigten Angriff ausging.
Antrag des Bruders
der Bruder des Getöteten hatte die Einstellung des Verfahrens angefochten und einen Messerangriff in Zweifel gezogen.Nach seiner Auffassung seien die tödlichen Schüsse abgegeben worden, als sich der Geschädigte bereits auf dem Boden befunden habe. Das Oberlandesgericht sah jedoch keine Fehler in den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft und wies den Antrag zurück. Die Entscheidung ist nicht anfechtbar.










