Affäre um Deutschen Buchhandlungspreis: Ausschluss von Buchhandlungen wirft Fragen auf
Kulturstaatsminister Wolfram Weimer (parteilos) hat den Ausschluss dreier Buchhandlungen von der Liste der Preisträger des Deutschen Buchhandlungspreises mit dem "Haber-Verfahren" begründet. Neue Fragen sind jedoch aufgetaucht.Verfassungsschutzrelevante Erkenntnisse
Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) erhielt vom Bundesamt für Verfassungsschutz die Auskunft, dass es "verfassungsschutzrelevante Erkenntnisse" zu den Buchhandlungen in Berlin, Bremen und Göttingen gibt.Unklarheit über Erkenntnisse
Laut der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ) ist der Inhalt dieser Erkenntnisse dem Staatsminister nicht bekannt gemacht wordenDeutscher Buchhandlungspreis: Ausschluss von Buchhandlungen sorgt für Diskussionen
Kulturstaatsminister Wolfram Weimer (parteilos) hat den Ausschluss dreier Buchhandlungen von der Liste der Preisträger des Deutschen Buchhandlungspreises mit dem „Haber-Verfahren“ begründet. Neue Fragen sind jedoch aufgetaucht.
Verfassungsschutzrelevante Erkenntnisse
Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) erhielt vom Bundesamt für Verfassungsschutz die Auskunft, dass es „verfassungsschutzrelevante Erkenntnisse“ zu den Buchhandlungen in Berlin, Bremen und Göttingen gibt. Der Inhalt dieser Erkenntnisse wurde dem Staatsminister jedoch nicht bekannt gemacht, wie die Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ) berichtet.
Kritik am Verfahren
Ein Sprecher des BKM bestätigte der FAZ, dass die Behörde die Möglichkeit der Nachfrage beim Verfassungsschutz zur Präzisierung der Auskunft nicht genutzt habe. Im Kulturausschuss des Bundestags zog weimer einen Vergleich mit einer hypothetischen „Nazi-Buchhandlung in Erfurt“, ohne zu wissen, warum der Verfassungsschutz die drei Buchhandlungen mit verfassungsfeindlichen Bestrebungen in verbindung bringt.
Rechtliche Schritte der Buchhandlungen
Die betroffenen Buchhandlungen planen, auf die Auszahlung der Preissumme zu klagen. Ein Rechtsanwalt erklärte der FAZ, dass Weimer in Ermangelung von Sachgründen kein Ermessen zur Abänderung der Jury-Entscheidung gehabt habe.











