Anhaltende Lohnbenachteiligung von Frauen
Beatrice Zeiger, Geschäftsführerin der Arbeitskammer des Saarlandes, warnt vor der anhaltenden Lohnbenachteiligung von Frauen, die ihre eigenständige Existenzsicherung gefährdet. Anlässlich des Equal Pay Day 2026 fordert die Arbeitskammer eine zügige Umsetzung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie.
Aktuelle Zahlen und Gender Pay Gap
Laut dem Statistischen Landesamt verdienen Frauen im Saarland durchschnittlich 16 Prozent weniger pro Stunde als Männer. Der gender pay Gap bleibt unverändert. um den gleichen Jahresverdienst wie Männer im Vorjahr zu erreichen, müssten Frauen bis zum 27. Februar 2026 arbeiten. Im Jahr 2025 betrug der durchschnittliche Bruttostundenlohn von Frauen 21,55 Euro, während Männer 25,60 Euro erhielten. Besonders in der Privatwirtschaft ist die Lohnlücke mit 18 Prozent ausgeprägt,im öffentlichen Dienst beträgt sie drei Prozent.
Ursachen der Lohnunterschiede
Frauen arbeiten häufiger in Teilzeit und sind oft in schlechter bezahlten Branchen wie dem Handel, dem Sozial- und Gesundheitswesen tätig. Sie sind seltener in Führungspositionen vertreten. Diese Muster resultieren aus strukturellen Benachteiligungen, etwa durch familiäre Sorge- und Pflegeverantwortung. Ein nicht erklärbarer Rest an Lohnunterschieden bleibt bestehen.
Lohntransparenz und gesetzgeberischer Handlungsbedarf
Die EU verpflichtet die Mitgliedstaaten, die entgelttransparenzrichtlinie bis Juni 2026 umzusetzen.Beatrice Zeiger kritisiert das bestehende Entgelttransparenzgesetz als „zahnlosen Tiger“. Es sei notwendig, echte Transparenz und verbindliche Vorgaben für Arbeitgeber zu schaffen.
Umsetzung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie
Die Richtlinie soll mehr Transparenz schaffen und Lohnungleichheiten abbauen. Die arbeitskammer fordert verbindlichere betriebliche Berichtspflichten, klare Klagerechte für Beschäftigte und wirksame Sanktionen bei Verstößen. Auch kleine und mittlere Unternehmen sollen einbezogen werden.
Kritik an bisherigen Maßnahmen
Die Arbeitskammer kritisiert, dass die bisherigen Aktivitäten auf Bundesebene kaum über die Einsetzung einer Expertenkommission hinausgehen. Der Fokus liege auf einer bürokratiearmen Umsetzung, was zu einer Verwässerung der vorgaben führen könnte. Die Arbeitskammer setzt sich für eine wirksame Umsetzung der Richtlinie ein, um der Gleichstellung im Arbeitsleben näherzukommen.











