Kritik an geplanter Änderung des organspenderegisters
Patientenschützer haben die entscheidung der Bundesregierung kritisiert, die Möglichkeiten zur Eintragung in das Organspenderegister nicht auszuweiten. Eugen Brysch, Vorstand der Stiftung Patientenschutz, äußerte gegenüber dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“, dass ein Staat, der die Organspendebereitschaft fördern wolle, so an Glaubwürdigkeit verliere.
Hintergrund
Brysch erinnerte an den Beschluss des Bundestags vor sechs Jahren, der vorsah, dass Bürger sich auch auf Ausweisstellen in das Zentralregister eintragen können. Die Bundesländer hätten jedoch diese gesetzliche Pflicht nicht umgesetzt, so Brysch. In kaum einer Kommune gebe es datenschutzsichere Terminals, was die geringe Registrierungszahl erkläre. Statt die Länder zur Einhaltung des Gesetzes zu drängen, solle die kommunale Einrichtungspflicht nun gestrichen werden, kritisierte Brysch.
Entwicklung und Ausblick
Der Bundestag hatte 2020 die Einführung einer Widerspruchslösung abgelehnt, jedoch die Einrichtung eines Organspende-Zentralregisters beschlossen. Die Gesundheitsminister der Länder forderten später, die Eintragungsmöglichkeit auf Ausweisstellen zu streichen, was die Bundesregierung nun umsetzen will. Diese Änderung ist Teil der Novelle des Transplantationsgesetzes, das auch die Überkreuzspende erlauben soll. Eine Expertenanhörung im Bundestag ist für Mittwoch geplant. Seit März 2024 haben sich eine halbe Million Menschen in die Organspende-Datenbank eingetragen.











