Einleitung
Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Zolls hat im Jahr 2025 bundesweit über 52.100 Ordnungswidrigkeitenverfahren und rund 98.200 Strafverfahren eingeleitet. dies teilte die Generalzolldirektion mit. Im Vorjahr waren es 49.700 Ordnungswidrigkeitenverfahren und rund 96.800 Strafverfahren.
hauptteil
auch die Zahl der abgeschlossenen Verfahren stieg im vergleich zum Vorjahr. 2025 wurden rund 93.500 Strafverfahren und 49.500 Ordnungswidrigkeitenverfahren abgeschlossen, während es 2024 noch 90.800 Strafverfahren und 46.500 ordnungswidrigkeitenverfahren waren.Die FKS überprüfte im vergangenen Jahr etwa 25.800 Arbeitgeber, im Vorjahr waren es 25.300.
Die Ermittlungen führten zu Freiheitsstrafen von insgesamt knapp 1.200 Jahren. Zudem wurde ein Schaden in Höhe von rund 675 millionen Euro aufgedeckt. Diese Summe setzt sich aus nicht gezahlten Sozialversicherungsbeiträgen, Steuern und anderen Schäden wie nicht gezahlten Mindestlöhnen zusammen.
Hintergrund
Ende 2025 trat das neue Gesetz zur Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung in Kraft.Es soll die Arbeit der FKS weiter stärken, indem es eine moderne Datenanalyse ermöglicht und die Befugnisse der FKS erweitert. Ziel ist es, risikobehaftete Prüfobjekte besser zu identifizieren.










