Gesetzliche Pflicht zur Befüllung der elektronischen patientenakte
Seit dem 1. Oktober 2025 sind Ärzte gesetzlich verpflichtet, die elektronische Patientenakte (ePA) mit Diagnosen, Arztbriefen und Laborwerten zu befüllen.Laut einem Bericht des „Spiegel“ fehlt es jedoch an wirksamen Kontrollen zur Einhaltung dieser Pflicht.
Fehlende technische Überwachung
Obwohl Medizinern seit Anfang 2026 Honorarkürzungen drohen, wenn sie die ePA nicht nutzen, fehlt den Prüfinstanzen die technische Möglichkeit, die tatsächliche Befüllung der Akten zu überwachen. Die Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) überprüfen lediglich,ob das ePA-Modul im Praxisverwaltungssystem installiert und einsatzfähig ist. Eine tatsächliche Nutzung wird nicht geprüft oder sanktioniert.
Stellungnahme des Bundesgesundheitsministeriums
Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) unter Leitung von Nina Warken (CDU) betont, dass die Überwachung der Befüllungspflicht Aufgabe der Kassenärztlichen Vereinigungen sei. Anpassungen der Konsequenzen bei Nichteinhaltung sind derzeit nicht vorgesehen.
Sanktionen und deren Umsetzung
Das Digitalgesetz sieht für Ärzte, die die ePA nicht nutzen, eine Kürzung des Honorars um ein Prozent und eine Halbierung der telematikinfrastruktur-Pauschale vor.Diese Sanktionen greifen jedoch nur, wenn die Software in der Praxis komplett fehlt.
Patienten und ihre Möglichkeiten
Patienten, die feststellen, dass ihre Akte nicht befüllt wird, werden vom BMG an die KVs oder ihre Krankenkassen verwiesen. Diese können jedoch nur beraten und haben gegenüber den Ärzten keine rechtliche Handhabe.











