Vorschläge zum Mieterschutz
Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) hat Vorschläge vorgelegt, um Mieter besser vor teuren möblierten Wohnungsangeboten und Kurzzeitmietverträgen zu schützen. Ein erster Entwurf für eine entsprechende gesetzesänderung soll am Sonntag an die Verbände zur Stellungnahme geschickt werden.
Regelungen für möblierte Wohnungen
vermieter in angespannten Wohnungsmärkten sollen künftig ausweisen müssen,wie viel sie wegen einer Möblierung auf die Miete aufschlagen wollen. Diese Angabe soll unaufgefordert und vor einer Interessensbekundung des Mieters erfolgen. Unterbleibt diese Angabe,sollen Mieter nur den Preis ohne Möblierung zahlen müssen. Der Zuschlag muss „angemessen“ sein und sich am Anschaffungswert sowie dem Abnutzungsgrad der Einrichtung orientieren. Für vollständig möblierte Wohnungen schlägt das Justizministerium eine Pauschale von fünf Prozent der Nettokaltmiete vor.
Regelungen für Kurzzeitmietverträge
Vorübergehende Mietverträge sollen nur dann von der Mietpreisbremse ausgenommen werden, wenn sie maximal sechs Monate dauern. Zudem ist ein besonderer Grund auf Seiten des Mieters erforderlich, etwa berufliche Gründe.
Indexmieten und Kündigungsschutz
Bei Indexmieten, die sich an der Inflationsrate orientieren, soll die Miete bei starken Preissteigerungen um maximal 3,5 prozent erhöht werden dürfen. Zudem soll im Falle eines Zahlungsverzugs eine ordentliche Kündigung einmalig abgewendet werden können, wenn die ausstehende Miete gezahlt wird.
Die Vorschläge entsprechen den Ankündigungen aus dem Koalitionsvertrag. Bereits umgesetzt wurde die Verlängerung der Mietpreisbremse um vier Jahre.










