In Deutschland sollen Frauen besser vor partnerschaftlicher Gewalt geschützt werden. Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) plant dazu den einsatz elektronischer Fußfesseln für gewalttätige oder auffällige Männer sowie mögliche Verschärfungen im Strafrecht.
Pläne für elektronische Fußfesseln
Hubig erklärte dem Magazin „Stern“,in Deutschland gebe es ein sehr ernstes Problem mit Partnerschaftsgewalt. Oberste Priorität habe für sie, Frauen besser vor Gewalt durch ihren partner oder Ex-Partner zu schützen.
Die Ministerin will Familiengerichte dazu ermächtigen, Gewalttäter zum Tragen einer elektronischen Fußfessel zu verpflichten. Diese Maßnahme könne Leben retten. Die Anordnung einer Fußfessel soll nach ihren Plänen auch dann möglich sein, wenn es noch nicht zu körperlichen Übergriffen gekommen ist.
Mögliche Anpassungen im Strafrecht
zudem prüft Hubig nach eigenen Angaben,ob Fälle,in denen ein Mann eine Frau beispielsweise aus männlichem Besitzdenken heraus tötet,grundsätzlich als Mord zu bewerten sein sollten. „Höchststrafen für Femizide sind nach geltendem Strafrecht längst möglich“,sagte sie. Zugleich betonte sie: „Wir sehen uns auch den Mordparagrafen an.“ Eine Änderung des Mordtatbestands sei jedoch sehr anspruchsvoll.
Rollenbilder in Justiz und Gesellschaft
Hubig räumte ein,dass Gerichte mitunter noch ein altmodisches Rollenverständnis von Beziehungen zwischen Männern und Frauen hätten.In Teilen der Gesellschaft gebe es weiterhin ein sehr traditionelles und altmodisches Frauenbild. Die Justiz sei hierbei ein Spiegel der Gesellschaft.
Statistik zu Tötungsdelikten an Frauen
In den vergangenen Jahren wurden in Deutschland Hunderte Frauen von ihren Ehemännern, Partnern oder früheren Partnern getötet. In den jahren 2023 und 2024 waren es mindestens 280 Fälle. Im vergangenen Jahr wurden laut einer Recherche des „Stern“ rund 90 Fälle öffentlich. Die Auswertung stützt sich auf Polizeimeldungen, Presseberichterstattung und Akten aus Strafverfahren.










