Die EU-Kommission bereitet nach einem Medienbericht Maßnahmen gegen den KI-Chatbot Grok des US-Unternehmers Elon Musk vor. Der Dienst ist in die Plattform X integriert.
Vorwürfe gegen Grok
Nach Informationen des „Handelsblatts“ kann Grok Nacktbilder und „Bikini-videos“ von realen Personen ohne deren Einwilligung erstellen. Dies sei bis vor Kurzem auch bei Minderjährigen möglich gewesen.
X habe inzwischen Funktionen eingeschränkt und die Sexualisierung von Kinderbildern unterbunden. Nach Einschätzung von EU-Kommissionskreisen gehen diese Schritte jedoch nicht weit genug. Grok dürfe die beschriebene „Ausziehfunktion“ ohne Einwilligung nicht mehr anbieten. Andernfalls drohe eine Sperre des Dienstes im europäischen Wirtschaftsraum.
Politischer Kontext und weiteres Vorgehen
Das Vorgehen der EU-Kommission gegen Social-Media-Plattformen gilt als politisch sensibel. Nach angaben des „Handelsblatts“ hält das Kabinett um Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen (CDU) eine Entscheidung bisher zurück. die kommission wolle ihr weiteres Vorgehen zunächst mit der Reaktion auf die von US-Präsident Donald Trump am Samstag angekündigten zusätzlichen Strafzölle koordinieren.
Rechtsgrundlage Digital services Act
Mögliche Sanktionen gegen Plattformen
Die EU-Kommission kann auf Grundlage des Digital Services Act (DSA) gegen Online-Plattformen wie X vorgehen. Der DSA ermöglicht hohe Geldstrafen. Bei eklatanten Verstößen und unmittelbarer Gefahr sind auch Sperren von Diensten im europäischen Raum möglich.
Frühere Fälle und Umgang mit Konzernen
Im Fall von Tiktok Lite setzte die EU-Kommission bereits eine Sperrdrohung ein. Der chinesische Anbieter zog daraufhin die App vom europäischen Markt zurück. Gegenüber US-Konzernen hat die Kommission nach dem Bericht bislang von vergleichbar harten Maßnahmen abgesehen.











