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Home Nachrichten Wirtschaft

Verbraucher-Schlichtung: Nur jeder Dritte kennt das Angebot

by Redaktion
17. Januar 2026
in Wirtschaft
0
Verbraucherzentrale-Bundesverband (Archiv)

Verbraucherzentrale-Bundesverband (Archiv)

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Nur 36 Prozent der Verbraucher kennen die Möglichkeit, Streitfälle mit Unternehmen außergerichtlich über eine unabhängige Schlichtungsstelle zu klären

Nur rund jeder dritte Verbraucher (36 Prozent) kennt die Möglichkeit,Streitfälle mit Unternehmen außergerichtlich über eine unabhängige Schlichtungsstelle zu klären. Das geht aus einer Befragung im Auftrag des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (VZBV) hervor, über die die Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Sonntagausgaben) berichten.

Ergebnisse der Verbraucherumfrage

Grundlage für die Auswertung ist eine Onlinebefragung des Instituts eye square im Auftrag des VZBV im Oktober 2025. Befragt wurden 1.000 Internetnutzer ab 16 Jahren.

Hierzupassend

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Lottozahlen vom Mittwoch (04.03.2026)

laut Umfrage kennen 36 Prozent der Verbraucherinnen und Verbraucher die Möglichkeit, Streitfälle außergerichtlich über eine unabhängige Schlichtungsstelle zu klären. Knapp drei Viertel der Befragten (73 Prozent) sprachen sich dafür aus, dass eine Teilnahme an schlichtungsverfahren für alle Unternehmen verpflichtend sein sollte.dies gilt auch in dem Wissen, dass das Ergebnis eines solchen Verfahrens nicht zu ihren Gunsten ausfallen muss.

Beschwerden bei Verbraucherzentralen

Zwischen Januar und Oktober 2025 gingen bei den Verbraucherzentralen bundesweit mehr als 35.000 Beschwerden zu Problemen mit Gewährleistung oder Widerruf ein.

Forderungen des Verbraucherzentrale Bundesverbandes

Bewertung der aktuellen Schlichtungspraxis

„Die Schlichtung als außergerichtliche Streitbeilegung ist unbürokratisch und kostenlos“, sagte Meret Sophie Noll, Expertin für Schlichtung beim VZBV. „Allerdings ist sie unter Verbraucherinnen und Verbrauchern noch viel zu unbekannt und es nehmen zu wenige Unternehmen teil.“

Derzeit sind nur Unternehmen aus den Bereichen Energie, Flugverkehr und Post gesetzlich zur Teilnahme an Schlichtungsverfahren verpflichtet. In anderen Branchen, etwa bei Versicherungen, beteiligen sich Unternehmen teils freiwillig über Verbandsmitgliedschaften.

vorschläge für mehr Bekanntheit und Verpflichtung

„Es braucht Maßnahmen, um Schlichtung bekannter zu machen“, so Noll. „Und weitere Unternehmen, zum Beispiel im Bereich Online-Handel, sollten zur teilnahme an Schlichtungsverfahren verpflichtet werden.“

Originalquelle: DTS Nachrichtenagentur
Tags: DEUJustizNormalUnternehmen
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