Anklage gegen zwei Ukrainer wegen geheimdienstlicher Agententätigkeit
Die Bundesanwaltschaft hat Anklage gegen zwei ukrainer vor dem Staatsschutzsenat des oberlandesgerichts Stuttgart erhoben. Nach Mitteilung des Generalbundesanwalts vom Dienstag werden den Männern geheimdienstliche Agententätigkeit,Agententätigkeit zu Sabotagezwecken sowie Verabredung zur schweren Brandstiftung zur Last gelegt.
Vorwürfe der Bundesanwaltschaft
Versand von Paketen mit GPS-Trackern
Nach der Anklageschrift sollen die beiden Beschuldigten gemeinsam mit einem dritten Mann Ende März 2025 von Köln aus zwei Pakete mit aktivierten GPS-Trackern in Richtung Ukraine versendet haben. Ein russischer Nachrichtendienst soll den Auftrag hierzu über Mittelsmänner in Mariupol erteilt haben.
Ziel der Aktion soll es gewesen sein, Versandrouten und Transportabläufe bei einem Paketdienstleister auszuspionieren. Auf dieser Grundlage sollten später Pakete mit Brandsätzen aufgegeben werden, die in Deutschland oder auf dem Weg in nicht von Russland besetzte Teile der Ukraine Schaden anrichten sollten.
Festnahmen und weiterer Verfahrensstand
Die beiden Angeklagten wurden im Mai 2025 festgenommen und befinden sich seitdem in Untersuchungshaft. Der dritte Mann wurde im Mai 2025 in der Schweiz festgenommen und im Dezember 2025 nach Deutschland ausgeliefert. Gegen ihn soll nach Angaben der Bundesanwaltschaft ebenfalls zeitnah Anklage erhoben werden.











