Hubig lehnt Klarnamenpflicht im Internet ab
Justizministerin Stefanie hubig (SPD) hat sich gegen die Einführung einer Klarnamenpflicht im Internet ausgesprochen. Sie wies damit Forderungen aus Bayern sowie des früheren Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts, andreas Voßkuhle, zurück.
Hubig sagte dem „Tagesspiegel“, eine staatlich verordnete Klarnamenpflicht im Internet lehne sie ab. Wer eigene Meinungen oder Erfahrungen anonym oder unter Pseudonym äußern wolle, müsse dafür keine Rechenschaft ablegen. Es gebe viele nachvollziehbare Gründe für den Wunsch nach Anonymität, so Hubig.
Das berechtigte Interesse an dauerhafter Anonymität ende jedoch dort, wo Straftaten begangen würden. Auch im digitalen Raum habe die Meinungsfreiheit Grenzen, betonte die Ministerin.
Strafverfolgung ohne Klarnamenpflicht
Hubig hob hervor, es sei wichtig, dass kriminelle Äußerungen im Internet verfolgt würden und Täter zur Rechenschaft gezogen werden könnten. Dafür brauche es jedoch keine Klarnamenpflicht.
Es sei ausreichend, wenn sich die Identität von Straftätern im Nachhinein ermitteln lasse. Das Grundgesetz schütze gerade auch die kontroverse Meinung und die polemische Zuspitzung, sagte die SPD-Politikerin.
NRW und niedersachsen ebenfalls gegen Klarnamenpflicht
Auch die Justizminister Benjamin Limbach (Grüne) aus Nordrhein-westfalen und Kathrin Wahlmann (SPD) aus Niedersachsen sprachen sich gegen eine Klarnamenpflicht im Internet aus.
Limbach sagte dem „Tagesspiegel“, man müsse noch mehr gegen digitale hetze und Gewalt im Internet tun. Die Forderung nach einer Klarnamenpflicht führe jedoch in die falsche Richtung. Sie sei technisch leicht zu umgehen und politisch problematisch, weil sie Misstrauen säe und Meinungsfreiheit einschränke. Statt eines Klimas digitaler Kontrolle wolle man eine lebendige Demokratie,in der Menschen ihre Meinung frei äußern könnten,auch anonym.
Wahlmann bezeichnete eine Klarnamenpflicht im Internet als „zweischneidiges schwert“, bei dem die besseren Gründe dagegensprächen. Eine solche Pflicht würde nach ihren Worten auch schützenswerte Personen beeinträchtigen, die sich im Internet rechtstreu verhielten. es würde ihnen erschwert, von ihren Grundrechten auf meinungsfreiheit und informationelle Selbstbestimmung Gebrauch zu machen, sagte die SPD-Politikerin dem „Tagesspiegel“.
Bundesministerium für Digitales verweist auf sensible Abwägung
Ein Sprecher des bundesministeriums für Digitales bezeichnete das Thema Klarnamenpflicht im netz auf Anfrage des „Tagesspiegels“ als sensibel. Es betreffe zentrale Werte der digitalen Gesellschaft.
Der Schutz der Privatsphäre im Internet sei ein hohes Gut und müsse gewährleistet bleiben. Gleichzeitig dürfe Anonymität kein Freibrief für Hass, Hetze oder strafbares Verhalten sein, betonte der Sprecher.










