Kontokündigungen bei der „Roten Hilfe“
Dem Verein „Rote Hilfe“ sind bei zwei banken die Konten gekündigt worden.Das berichten die „taz“ und die „Süddeutsche zeitung“. Beide Kündigungen seien innerhalb weniger Tage erfolgt, sagte Hartmut Brückner, Mitglied des Bundesvorstands des Vereins, der „taz“. Dies stelle für den Verein die Existenzfrage.
Unklare gründe für die Kündigungen
Hinweis auf „regulatorische anpassungen“
Konkrete Gründe für die Kontokündigungen seien nicht genannt worden, erklärte Brückner. Die Rede sei lediglich von „regulatorischen Anpassungen“ gewesen, also von Änderungen, um sich neuen vorschriften oder Gesetzen anzupassen. Die Auflösung der Konten solle innerhalb der nächsten zwei Monate erfolgen.
Stellungnahme der Banken
Die betroffenen Banken äußerten sich auf Anfrage der „taz“ nicht zu den Vorgängen. Aufgrund des Bankgeheimnisses und des Datenschutzes könnten keine Auskünfte zu Konten oder Kunden erteilt werden, hieß es von beiden Instituten.
Hintergrund zur „Roten Hilfe“
Die „Rote Hilfe“ ist eine der größten Organisationen innerhalb der linken Szene und zählt rund 19.000 Mitglieder.Der Verein unterstützt seit mehr als 100 Jahren linke Gefangene,übernimmt Prozesskosten und verschafft deren Verfahren öffentliche Aufmerksamkeit.
Der Verfassungsschutz stuft die „Rote Hilfe“ seit längerem als linksextremistische Vereinigung ein und beobachtet sie. Dem Verein wird vorgeworfen, den Rechtsstaat zu „delegitimieren“, indem er eine Klassenjustiz unterstelle und Sicherheitsbehörden diskreditiere.
Vermutete Verbindung zur Einstufung der „Antifa Ost“
Die „rote Hilfe“ vermutet einen Zusammenhang zwischen den Kontokündigungen und der jüngsten Einstufung der „Antifa Ost“ als ausländische terroristische Vereinigung durch die USA. Unter dem Namen „Antifa Ost“ wird eine Gruppe von Antifaschisten geführt, denen schwere Angriffe auf Rechtsextreme in ostdeutschland und Budapest vorgeworfen werden.
Die US-regierung hatte bei der Einstufung erklärt, dass für Beschuldigte ein Ausschluss vom US-Finanzsystem verbunden sei, und die „Antifa Ost“ auf eine Sanktionsliste gesetzt. Die „Rote Hilfe“ unterstützt auch Inhaftierte der „Antifa Ost“ und hat hierzu eine Solidaritätskampagne gestartet.
Brückner sagte,es liege nahe,dass die Kontokündigungen mit der US-Einstufung der „antifa Ost“ zu tun hätten. Wenn sich dieses Vorgehen bewahrheite, wäre dies nach seinen worten ein erheblicher Eingriff der USA in das politische Handeln und die Zivilgesellschaft in Deutschland, den sich die Bundesrepublik nicht bieten lassen dürfe. Zudem sei es ein besorgniserregendes Zeichen, dass sich „zwei Banken ohne erkennbare rechtliche Notwendigkeit gebeugt haben“ und autoritäre Politik zunehmend über technische und wirtschaftliche Infrastrukturen durchgesetzt werde.
Rechtliche Schritte der „Roten Hilfe“
Die „Rote Hilfe“ hat beim Landgericht Göttingen eine einstweilige Verfügung gegen die Kontokündigungen eingereicht. Zur begründung verweist der verein auf den aus seiner Sicht rechtlich verbrieften öffentlichen Versorgungsauftrag.










